Kurz vor Jahresende noch Steuern sparen

Mittwoch, den 20. Dezember 2017 um 08:42 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Kurzentschlossene können noch die Steuerlast für 2017 senken

[Zahlungen müssen in diesem Jahr geleistet werden (c) HESSENMAGAZIN.deHessen] Das Jahr neigt sich dem Ende zu, für die Steuerzahler bieten sich aber auch in den wenigen verbleibenden Tagen noch Steuersparchancen für 2017. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Hessen hin. Allerdings ist schnelles Handeln gefragt. Wer plant, in seinem Privathaushalt renovieren oder eine neue Küche einbauen zu lassen, kann mit einem schnellen Auftrag an Handwerker noch 2017 seine Steuerschuld drücken.

20 Prozent der auf die Arbeits- und Fahrtkosten zuzüglich Umsatzsteuer entfallenden Handwerkerleistungen – maximal bis zu 1.200 Euro im Jahr – können von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Dazu müssen die Aufwendungen durch Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Handwerkers durch einen Bankbeleg nachgewiesen werden können. Berücksichtigt wird der Steuerabzug in dem Jahr, in dem Rechnung bezahlt wird. Selbst wenn Arbeiten erst 2018 ausgeführt werden, können noch in diesem Jahr in Rechnung gestellte Abschlagszahlungen steuermindernd berücksichtigt werden.

Auch bis zum Jahresende noch anfallende Werbungskosten, Sonderausgaben, wie beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen, oder außergewöhnliche Belastungen können die Steuerlast noch mindern. Hier kommt es ebenfalls darauf an, dass die Zahlung tatsächlich noch in 2017 erfolgt.

Besonders lohnenswert ist dies bei außergewöhnlichen Belastungen, wenn man im bisherigen Jahresverlauf schon erhebliche Kosten hatte. Dabei kann nämlich ein bestimmter Betrag als zumutbare Eigenbelastung nicht abgezogen werden. Wenn beispielsweise noch eine kostenintensive Zahnbehandlung oder andere ärztliche Maßnahme bevorsteht, lohnt sich unter Umständen eine Abschlagszahlung auf die entstehenden Kosten. Hier kann man also durch eine entsprechende Verständigung mit dem behandelnden Arzt Steuern sparen.

Quelle Text: Bund der Steuerzahler Hessen e.V.