Welcome Spring: Meteorologischer Frühlingsbeginn am 1. März

Samstag, den 02. März 2024 um 10:26 Uhr Gut zu wissen - Gartenlust & Flügeltiere
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Dämmerige Gartenidylle im Vorfrühling (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen und Drumherum] Noch wird es früh dunkel und nachts kann es frostig werden. Das heißt, wir warten besser mit der Gartenarbeit. Trotzdem "juckt es uns in den Fingern", die ersten Blümchen zu kaufen, die schon überall angeboten werden. Doch die werden uns weder auf dem Balkon noch im Gartenbeet lange Freude machen. Sie sind in Gewächshäusern großgezogen worden und empfindlich. Damit zählen sie fast zu den Wegwerfartikeln, mit denen wir Konsumenten immer wieder gerne und absichtlich verführt werden :-)

Auch wenn wir die bunten Primeln, Stiefmütterchen oder und Veilchen in unserem privaten Garten-Gewächshaus unterbringen, sind sie meistens nach der Blüte zum "Ableben" verurteilt - genauso wie die Christbäume, die zu Weihnachten im Topf angeboten werden. Vermutlich sind sie auch ordentlich mit giftigen "Pflanzenschutzmitteln" behandelt und machen hungrige Insekten "duun".

Schneeglöckchen, Narzissen und Krokusse, also selbst vorgezogene Zwiebelblumen, die man im Herbst in den Boden gebracht hat, können dagegen den ersten Hummeln gesund "den Tisch decken". Mehr dazu beim NABU: HIER <-KLICK.


Für das Thema haben wir bei HESSENMAGAZIN.de eine neue Rubrik eingerichtet: Gartenlust & Flügeltiere <-KLICK

Anlass ist erstens unser eigener Versuch, draußen auf dem Land in unserer privaten "Grünanlage" den heimischen Vögeln Futter anzubieten. Es wurde gnadenlos von Waschbären gemopst. Auch das Aufhängen an einer frei gespannten Leine lud weitere grob zulangende Wildtiere ein, die die Netze zerfetzten und das Vogelhäuschen ramponierten. So fühlen wir uns jetzt gezwungen, die Leine ungemütlich mit Draht zu umspannen. Die Vögel stört das nicht ;-)

Zweitens hatten wir als Folge des ungewöhnlich nassen Winters zu viel Matsch auf unserem Zuweg und im Rasen. Da wir nicht "schottern", aber den Untergrund stabilisieren wollten, besorgten wir uns eine Kofferraumladung voll mit Rindenmulch und billiger Blumenerde.

Ach nee, meinten die Raiffeisenleute, das kann nicht funktionieren, damit die Furchen aufzufüllen. Tztztz, tat es aber. Wir haben es einfach gemacht, mehrfach sogar und ein bißchen Rasensamen ausgestreut, dann alles festgetreten, etwas Sand darüber gestreut und obenauf Stroh verteilt. Nun ist alles am Trocknen :-)

Drittens haben zwei liebe Bekannte sich im Zuge ihrer "Lust auf Grün" Schrebergärten (bis maximal 400 qm) zugelegt. Dort regieren normalerweise Betreibervereine, die die Einhaltung bestimmter Regeln für die Anlage des Pachtgrundstücks fordern. Nur einen Teil sollen Rasen und Zierpflanzen einnehmen, den Rest teilen sich Obst, Gemüse und Kräuter für den Eigenbedarf. Ein schlichtes Hüttchen mit überdachter Terrasse gehört als Gartenlaube bis 24 Quadratmeter dazu. Mehr dazu im BLOG: www.samenhaus.de/gartenblog/schrebergarten-ein-feuerwerk-an-regeln.

B. ist Neuling, hat sich aber bereits klug und zweckmäßig mit praktischen AKKU-Gerätschaften eingedeckt und sich ein Outdoor-Handwaschbecken mit Brunnenwasser eingerichtet. M. und seine Frau stammen aus einer naturnahen Region und lieben es, u. a. eigene Kartoffeln anzubauen. Doch plötzlich tauchte in ihrer Bekanntschgaft eine Meldung über das Internet auf, die Obrigkeit wolle genau das für den privaten Bereich verbieten. Schnell haben wir recherchiert und dabei gottseidank herausgefunden, dass das eine alte Falschmeldung war: Die EU-Kommission hatte 2013 lediglich die Reform der Saatgutverordnung vorgeschlagen, die auch noch alsbald abgelehnt wurde.

Also: Freie Bahn für Hobbygärtner :-)

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de