Wie solls denn werden: Die Kneipoenfront am Jahrhundertwendehaus in Hanau umpinseln, auf modern und farbig trimmen? (c) HESSENMAGAZIN.de
[Hanau] Plötzlich und einfach so... wenn es nach dem Willen und dem nachdrücklichen Wunsch der Mieter rechts unten im Erdgeschoss geht. Dahinter steht die schriftliche Ankündigung ihres Rechtsanwaltes, die Pacht um einen erheblichen Betrag (sogar rückwirkend und dazu noch inklusive Nebenkosten = AUA!) zu kürzen, wenn im Fassadenbereich nun (nach vielen Jahren der Duldung) nicht endlich der "hygienisch defizitäre Eindruck" mit den grauen Hohlblocksteinen beseitigt wird.
Wie versprochen berichten wir weiter über die Situation und Geschichte dieses altehrwürdigen Hauses
Front der Raucherkneipe im abendlichen Zwielicht (c) HESSENMAGAZIN.dea
Was in diesem Zusammenhang unter dem "hygienisch defizitäre Eindruck" zu verstehen ist, kann nur vermutet werden.
- Hygienie hat etwas mit Sauberkeit und Keimfreiheit zu tun und umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung gegen Infektionskrankheiten, wie Reinigung, Desinfektion und Sterilisation.
- Als defizitär kann man etwa bezeichnen, das einen Mangel, also einen Defizit aufweist.
Auf den Punkt gebracht, fehlt da was an Sauberkeit? Oder ist der Gebrauch der Mauer durch sein langweilig graues Erscheinungsbild eingeschränkt? Behauptet wird jedenfalls, dass sich die Gästezahl dadurch in den letzten Monaten verringert hätte.
Dazu muss jedoch erwähnt werden:
Abgesehen davon, dass Mieter von Räumen (Wohnung oder Geschäft) grundsätzlich KEIN Recht haben, über die "Außenhaut" eines Gebäudes zu bestimmen, weil diese NICHT Bestandteil der Mietsache ist, darf bei einem denkmalgeschützten Haus das äußere Erscheinungsbild nicht ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde verändert werden.
Leider haben die Mieter also NULL Anspruch darauf, die Renovierung bzw. eine Verschönerung der Fassade zu verlangen. Und selbst, wenn der Vermieter und Hausbesitzer das selbst irgendwie gerne hätte, dürfte und könnte die Umgestaltung gar nicht "einfach so" vorgenommen werden. Denn oft hat der Denkmalschutz sogar Vorrang vor dem persönlichen Eigentumsrecht...
So what.
Bleiben Sie weiter gespannt :-)
Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de
49