Es regnet Geld: Geschenke der Obrigkeit für kleine Unternehmen - UPDATE

Mittwoch, den 01. April 2020 um 00:00 Uhr News Ticker - Offene Worte
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Geld (c) HESSENMAGAZIN.de

Seit dem 30. März 2020 werden kleine Unternehmen vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen per CORONA-Soforthilfe unterstützt. Auf Antrag bekommen "Kleinunternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten, Selbstständige, Freiberufler und Künstler, die aufgrund der Corona-Virus-Pandemie in eine existenzbedrohende Lage bzw. einen Liquiditätsengpass geraten sind" einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss gewährt. So weit, so gut!

Kommentar von Brigitta Möllermann, Herausgeberin www.HESSENMAGAZIN.de

Bevor sich nun alle hektisch auf die Antragstellung beim Regierungspräsidium Kassel stürzen - so wie in den ersten Stunden bereits 5.000 Personen - sollte man sich die Bedingungen dafür unbedingt genauer anschauen.

Richtlinien: HIER <-KLICK.

Man merke und staune: Jeder Bewerber gibt im Gegenzug eine Menge relevante Daten von sich preis

300 Mitarbeiter des Landes, heißt es, sind beschäftigt mit der Bearbeitung der Anträge. Einen Hinweis darauf, ob diese Leute entsprechend der Datenschutzgrundverordnung <-KLICK verpflichtet wurden, findet sich allerdings nirgends klar und offen.


Tja, so schnell kommt die Obrigkeit an unsere Daten

Auszug der Meldung des Ministeriums

Der Antrag auf Soforthilfen wird vollständig auf der dafür eingerichteten Online-Plattform des Regierungspräsidiums Kassel gestellt. Die Bearbeitung beginnt, sobald der fertige Antrag einmal ausgedruckt, unterschrieben und wieder einscannt ist. „Das ist unbedingt notwendig, denn auf diese Weise lässt sich zusammen mit einem ebenfalls hochgeladenen Ausweisdokument nicht nur die Identität des Antragsstellers eindeutig feststellen“, sagte Finanzstaatssekretär Worms. „Gleichzeitig ist es auch möglich, eventuellen Betrugs- und Missbrauchsabsichten effizient vorzubeugen, so dass sich niemand ungerechtfertigt auf Kosten der anderen Antragssteller bereichern kann. Auch bei einer Nothilfe wie der ,Soforthilfe Corona' muss ein Mindestmaß an Sicherheit gewährt werden, sowohl für die Antragssteller als auch für das Land Hessen. Daher gilt es auch in der aktuellen Situation verantwortungsvoll mit Steuergeldern umzugehen und sicherzustellen, dass die Zuschüsse auch bei denjenigen Unternehmen ankommen, die zurzeit am dringendsten Unterstützung benötigen.“

Das Mindestmaß an Sicherheit für unsere Daten und der verantwortungsvolle (?) Umgang damit wird in der "Richtlinie des Landes Hessen zur Durchführung der Soforthilfe im Punkt 5 (Datenschutzerklärung) auf diese Weise erwähnt, äh: darauf hingewiesen:

Es wird darauf hingewiesen, dass die aus den Antragsunterlagen und der Förderung sich ergebenden Daten durch die Hausbank, ggf. deren Zentralinstitut, durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, durch die zuständigen Bewilligungsbehörden, durch die von ihnen entsprechend den Förderrichtlinien ggf. eingeschalteten Gutachter sowie ggf. durch die Europäische Kommission und/oder die mit der Evaluierung beauftragten Institute verarbeitet werden dürfen.
Ergänzend wird auf die allgemeinen Datenschutzhinweise für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen und das Hessische Datenschutz-und Informationsfreiheitsgesetz <-KLICK hingewiesen.

Aha. Alles verstanden????

UPDATE am 1. April 2020: Datenschutzangaben - Erklärung nachgereicht

Dank einer Meldung der Handwerkskammer erhielten wir den direkten LINK zum Antrag für Soforthilfe: www.rpkshe.de/coronahilfe.

Und genau dort auf der ersten geöffneten Seite mit der wunderlichen URL:
https://portal-civ-cor.ekom21.de/civ-cor.public/start.html?oe=00.00.RPKS.CH.SH&mode=cc&cc_key=Coronahilfe
sind Datenschutzregeln veröffentlicht.

Den Inhalt zu kopieren gelingt nicht. UND zum Ausdrucken kann man die Seite nur mit dieser Tastenkombination überlisten: STRG+P - oder aber über das Menü des Browsers.

Warum das alles so geheimnisvoll abgehen muss, ist für uns nicht nachvollziehbar. Immerhin muss man als Antragsteller ja zustimmen, um sie nächste Seite mit WEITER aufrufen zu können!

Aber die verantwortliche Firma ekom21.de, ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierter IT-Dienstleister, der für Staat und Kommunen arbeitet, muss sich sicher vor uns Anwendern (UND allen bösen Internetbuben) schützen...

Zumal heute gerade die Wirtschaftsförderung des Main-Kinzig-Kreis warnt vor einer kriminellen Masche rund um die Corona-Soforthilfen:

„Die Anträge mit allen Daten der hiesigen Unternehmen sind einzig und alleine beim Regierungspräsidium Kassel einzureichen, nirgendwo sonst“, stellt Wirtschaftsdezernent Winfried Ottmann klar und weist auf Cyberkriminelle hin, die derzeit mit gefälschten Unterlagen im Internet versuchten, „aus der äußerst extremen Notlage der Unternehmer und Privatpersonen Profit zu schlagen“.

Die Masche sei, mit gefälschten Onlineformularen an Daten der Unternehmen zu kommen. Mit diesen sensiblen Angaben könnten spätere Betrugsstraftaten vorbereitet werden. „Festzuhalten ist: Alle offiziellen, seriösen und wesentlichen Informationen stehen auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel, und beim Regierungspräsidium gehen auch die Anträge ein. Wer weitergehende Fragen hat, kann sich gerne auch an den Main-Kinzig-Kreis wenden, über unser CoroNetz auf der Kreis-Homepage oder mit einem direkten Kontakt zur Wirtschaftsförderung. Die Unternehmen sollten jedenfalls gerade in diesen Zeiten wachsam bleiben“, so Ottmann. Quelle: MKK


Online-Antrag LINK bitte suchen auf Seite 6 der Ausfüllhilfe-PDF-Datei - Hardcopy
Online-Antrag LINK bitte suchen auf Seite 6 der Ausfüllhilfe-PDF-Datei - Hardcopy - KLICK zum Dokument!

Übrigens: In dem Ausfüllhilfe-Dokument auf der Seite des federführenden Regierungspräsidiums Kassel findet man den oben erwähnten Direktlink zum Antrag ebenfalls... irgendwie. Unser Fazit: Kein Wunder, dass die IHK, die Landkreise und Handwerkskammern telefonische Beratung anbieten (müssen)!

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