
Es soll aufgezeigt werden, wie die beiden Fernradwege besser an das innenstädtische Radwegenetz sowie an den Vulkanradweg und den Bahnradweg Hessen angebunden werden können.
Die Zuwendung erfolgt nach der neuen Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nahmobilität, die seit August 2017 gilt. Neben investiven Maßnahmen zur Stärkung des Fuß- und Fahrradverkehrs können entsprechende Planungen, Konzepte und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit Zuschüsse erhalten.
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Quelle Text: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung