foodwatch fordert Nein zu tierquälerischer Zwangshaltung von Muttersauen

Samstag, den 15. Februar 2020 um 09:47 Uhr News Ticker - Offene Worte
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[Deutschland] Die Verbraucherorganisation foodwatch hat die Grünen aufgefordert, die geplante Verlängerung der umstrittenen Kastenstand-Haltung von Schweinen im Bundesrat zu stoppen.

Schweinezucht auf Pommritz 1951 (c) Bundesarchiv, Bild 183-10736-0004 / Mammsch / CC-BY-SA 3.0 - KLICK für mehr!Die Zwangshaltung von Millionen Muttersauen in engen Metallkäfigen widerspreche eindeutig dem im Grundgesetz verankerten Staatsziel Tierschutz und müsse umgehend verboten werden, so foodwatch. Der Bundesrat will über einen Entwurf der Bundesregierung zur Änderung der sogenannten Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung abstimmen, der unter anderem vorsieht den umstrittenen Kastenstand fortzusetzen. Die Landesregierungen mit grüner Beteiligung haben eine absolute Mehrheit im Bundesrat und könnten die Pläne stoppen.

„Die Grünen lassen kaum eine Möglichkeit aus, von Bundesregierung, Landwirtschaft und Verbrauchern eine Agrar- und Tierhaltungswende einzufordern – im Bundesrat könnte die Partei diese Wende jetzt selbst einleiten und die irrsinnigen Pläne der Bundesregierung stoppen. Intelligente und fürsorgliche Muttertiere in eine Art Zwangsjacke zu stecken – wie passt das bitteschön zusammen mit der von den Grünen propagierten Agrarwende? Jede Verlängerung der Kastenstandhaltung ist tierschutzwidrig und ein Verstoß gegen das seit 2002 im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz“, sagte Matthias Wolfschmidt, Veterinärmediziner und internationaler Kampagnendirektor bei foodwatch.

Auf www.aktion-kastenstand.foodwatch.de haben bereits mehr als 100.000 Menschen eine foodwatch-Protestaktion an die Grünen unterzeichnet. Eine Reaktion der Partei gibt es bislang jedoch nicht.

Hintergrund

Millionen Sauen in Deutschland verbringen ihr halbes Leben eingesperrt in engen Kastenständen. Wissenschaftlich steht außer Frage, dass dies eine massive Störung der elementarsten Bedürfnisse der Tiere darstellt und den Geburtsverlauf stört. Zudem sei erwiesen, so foodwatch, dass das Hauptargument der Kastenstands-Befürworter – die Zahl der Ferkelverluste durch Erdrücken zu verringern – besser durch mehr Platz in den Abferkelställen erreicht werde.

Das Oberverwaltungsgericht Magdeburg hat entschieden, dass eine solche Haltung gegen die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung verstößt, das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision gegen das Urteil zurückgewiesen. Schweden hat den Kastenstand bereits 1988 verboten, Großbritannien 1991 und die Schweiz 1997. Auch in den Niederlanden, Österreich und Norwegen gelten inzwischen Verbote.

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Quelle: foodwatch, 13.02.2020