Wasserentnahmeverbot in den Landkreisen - Update

Dienstag, den 21. Juni 2022 um 07:24 Uhr Gut zu wissen - Lebenselixier Wasser
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Bach im Wald - Symbolbild (c) HESSENMAGAZIN.de[Landkreis Fulda] Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der fehlenden Niederschläge wird ab Mittwoch, 22. Juni 2022, die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern (Bäche, Flüsse, Seen) im Landkreis Fulda bis auf Weiteres untersagt. Die normalerweise zugelassene Wasserentnahme im Rahmen des sogenannten Gemein- und Anliegergebrauchs ist deshalb dann auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ohne Erlaubnis verboten.

Ausgenommen von dem Verbot der Wasserentnahme sind das Tränken von Vieh sowie das Schöpfen mit Handgefäßen. Das Verbot gilt auch für die Entnahme durch die Eigentümer der an oberirdische Gewässer angrenzenden Grundstücke und die zur Nutzung dieser Grundstücke berechtigten Personen.

In den Gewässern haben sich sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Eine Änderung der Situation ist derzeit nicht absehbar. Die bisher gefallenen Niederschlagsmengen liegen unter dem Durchschnitt. Es besteht die Gefahr, dass der Naturhaushalt durch eine weitere Entnahme von Wasser nachhaltig gestört wird. Für die Tier- und Pflanzenwelt entstehen in den Gewässern kritische Zustände. Die Allgemeinverfügung soll dazu beitragen, in Niedrigwasserzeiten die Lebensgrundlage Wasser sowie wasserwirtschaftliche Belange zum Wohl der Allgemeinheit zu schützen und die ökologische Funktionsfähigkeit zu erhalten.

Die Allgemeinverfügung gibt es ab Dienstag im Wortlaut unter www.landkreis-fulda.de/amtliche-bekanntmachungen

Quelle Text: Landkreis Fulda


[Vogelsbergkreis] Die Niederschläge fehlen und die Wasserstände sind nicht auf dem Niveau, auf dem sie sein sollten, deshalb verbietet der Vogelsbergkreis ab 20. Juni 2022 die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen und Seen. „Es hat zwar geregnet, aber die Niederschlagsmenge reicht nicht aus, sodass wir derzeit niedrige Wasserstände in unseren Gewässern haben, eine Änderung der Situation ist im Moment nicht in Sicht“, erklärt Erster Kreisbeigeordneter Dr. Jens Mischak und bittet um Verständnis für die Maßnahme. „Gerade die Oberläufe unserer Bäche führen viel zu wenig Wasser, deshalb müssen wir ein Entnahmeverbot für das gesamte Kreisgebiet aussprechen.“

„Fehlen die Niederschläge, laufen wir immer auch Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird. Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen verstärkt diese Gefahr erheblich“, so Dr. Mischak. Mit dem jetzt erlassenen Entnahmeverbot soll eine weitere „Verschlechterung der Gewässerzustände“ vermieden werden. Die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern solle vor Schaden bewahrt werden. „Wir müssen unsere Lebensgrundlage Wasser, die gewässerökologischen Belange und das Wohl der Allgemeinheit schützen und erhalten, deshalb muss die Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern bis auf Weiteres untersagt werden“, betont der Erste Kreisbeigeordnete.

Wer sich nicht an das Verbot des Vogelsbergkreises hält, für den kann es teuer werden: Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und werden im Einzelfall mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro geahndet.

Quelle: Vogelsbergkreis


[Main-Kinzig-Kreis] Der Main-Kinzig-Kreis hat am Dienstag verfügt, dass bis auf Weiteres kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen gepumpt werden darf. Hintergrund sind die deutlich gesunkenen Pegel an den hiesigen Fließgewässern. Vor dem Main-Kinzig-Kreis hatten bereits andere hessische Landkreise entsprechende Verbote erlassen. Die Oberläufe von Kinzig, Bracht und Co. führen zu wenig Wasser, so dass es an den Ufern nun untersagt ist, Wasser zu entnehmen.

Ausnahmen vom Verbot gibt es nur im eng begrenzten Maße, beispielsweise für den Bereich der Landwirtschaft und bei kurzfristigen Wasserentnahmen, um Pflanzen zur Nahrungsmittelgewinnung zum Eigenbedarf zu gießen. Dauerhaft installierte Pumpen und Gerätschaften sind mit sofortiger Wirkung abzubauen.

Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler begründet den Schritt damit, „dass die Pegelstände nun schon seit Wochen eine fallende Tendenz haben und sich auf niedrigem Niveau befinden“. „Für den Beginn der Woche waren ja zumindest Niederschläge angekündigt. Die geringen Mengen, die tatsächlich über dem Kreisgebiet niedergegangen sind, haben an den besorgniserregend niedrigen Pegelständen nichts geändert“, erklärt die Umweltdezernentin.

Grundsätzlich ist eine erlaubnisfreie Gewässerbenutzung im Rahmen des Anlieger- oder Eigentümergebrauches unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese Voraussetzungen gelten jedoch nicht mehr bei Pegelständen wie derzeit. Nahezu alle beobachteten Pegelstände im Main-Kinzig-Kreis liegen unterhalb des mittleren Niedrigwassers und somit in einem kritischen Bereich. Bedrohlich sind diese Pegelstände insbesondere für die Pflanzen und Tiere, die in den Gewässern vorkommen; weiteres Abpumpen von Wasser kann die Situation verschärfen. Daher erlässt der Kreis nun die entsprechenden Maßnahmen.

Das Wasserentnahmeverbot ist nicht das erste im Main-Kinzig-Kreis. Zuletzt hatte es 2020 eine solche Allgemeinverfügung gegeben. Im vergangenen Jahr hatte sich die Situation leicht entspannt, weshalb es der Kreis auch in diesem Jahr zunächst bei eindringlichen Appellen zum Wassersparen beließ. Im Einklang mit den Wasserversorgern der Region, die ebenfalls auf den Umstand sinkender Pegel hingewiesen und alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe gebeten haben, gibt es für diesen Sommer wieder strikte Vorgaben.

Bei Missachtung des Wasserentnahmeverbots drohen Bußgelder. Die Kontrollen vor Ort übernehmen die Städte und Gemeinden, die aufgenommene Verstöße an den Main-Kinzig-Kreis melden.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist online zu finden auf der Seite des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de, unter „Öffentliche Bekanntmachungen“).

Quelle: Main-Kinzig-Kreis


[Wetteraukreis] Es ist zu trocken im Wetteraukreis. Ergiebiger Regen über mehrere Tage, der das Regendefizit und den Wasserhaushalt wieder ausgleicht, ist jedoch nicht in Sicht. Deshalb untersagt der Wetteraukreis ab dem 1. Juli 2022 per Anordnung die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen.

Die Wasserführung in den Bächen und Flüssen des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Stellenweise sind Gewässer schon gänzlich trocken gefallen. Viele Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft, und auch die größeren Gewässer führen Niedrigwasser. „Um eine zusätzliche Belastung des Ökosystems zu verhindern, haben wir uns dazu entschieden, den Eigentümer- und Anliegerverbrauch zu beschränken. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen unzulässig“, teilt Landrat Jan Weckler mit.

Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig: Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen. Der Einsatz von elektrischen oder benzinbetriebenen Pumpen ist hingegen verboten.

Gleichzeitig appelliert Landrat Weckler an alle Bürgerinnen und Bürger, in jeglicher Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen: „Leider zeigen sich die Folgen des trockenen Frühjahrs nun auch ganz deutlich an sinkenden Pegelständen unserer Gewässer. Daher ist ein behutsamer Umgang mit der Ressource Wasser geboten.“

Wie sehr die Pegelstände in den Gewässern zurückgegangen sind, kann im Internet unter www.hlnug.de verfolgt werden. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen. In der Wetterau wird unter anderem an folgenden Bächen und Flüssen gemessen:

Empfindliche Bußgelder

Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag der Bekanntgabe, also mit dem 1. Juli 2022. Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 30. November 2022 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises.

Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten kontrolliert wird. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Quelle: Wetteraukreis

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Wasserentnahmeverbot im Main-Kinzig-Kreis

Strikte Maßnahmen zum Schutz von Pflanzen und Tieren in den Gewässern – Niedrige Pegelstände an nahezu allen Kontrollpunkten

Main-Kinzig-Kreis. – Der Main-Kinzig-Kreis hat am Dienstag verfügt, dass bis auf Weiteres kein Wasser mehr aus Flüssen und Bächen gepumpt werden darf. Hintergrund sind die deutlich gesunkenen Pegel an den hiesigen Fließgewässern. Vor dem Main-Kinzig-Kreis hatten bereits andere hessische Landkreise entsprechende Verbote erlassen. Die Oberläufe von Kinzig, Bracht und Co. führen zu wenig Wasser, so dass es an den Ufern nun untersagt ist, Wasser zu entnehmen.

Ausnahmen vom Verbot gibt es nur im eng begrenzten Maße, beispielsweise für den Bereich der Landwirtschaft und bei kurzfristigen Wasserentnahmen, um Pflanzen zur Nahrungsmittelgewinnung zum Eigenbedarf zu gießen. Dauerhaft installierte Pumpen und Gerätschaften sind mit sofortiger Wirkung abzubauen.

Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler begründet den Schritt damit, „dass die Pegelstände nun schon seit Wochen eine fallende Tendenz haben und sich auf niedrigem Niveau befinden“. „Für den Beginn der Woche waren ja zumindest Niederschläge angekündigt. Die geringen Mengen, die tatsächlich über dem Kreisgebiet niedergegangen sind, haben an den besorgniserregend niedrigen Pegelständen nichts geändert“, erklärt die Umweltdezernentin.

Grundsätzlich ist eine erlaubnisfreie Gewässerbenutzung im Rahmen des Anlieger- oder Eigentümergebrauches unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Diese Voraussetzungen gelten jedoch nicht mehr bei Pegelständen wie derzeit. Nahezu alle beobachteten Pegelstände im Main-Kinzig-Kreis liegen unterhalb des mittleren Niedrigwassers und somit in einem kritischen Bereich. Bedrohlich sind diese Pegelstände insbesondere für die Pflanzen und Tiere, die in den Gewässern vorkommen; weiteres Abpumpen von Wasser kann die Situation verschärfen. Daher erlässt der Kreis nun die entsprechenden Maßnahmen.

Das Wasserentnahmeverbot ist nicht das erste im Main-Kinzig-Kreis. Zuletzt hatte es 2020 eine solche Allgemeinverfügung gegeben. Im vergangenen Jahr hatte sich die Situation leicht entspannt, weshalb es der Kreis auch in diesem Jahr zunächst bei eindringlichen Appellen zum Wassersparen beließ. Im Einklang mit den Wasserversorgern der Region, die ebenfalls auf den Umstand sinkender Pegel hingewiesen und alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe gebeten haben, gibt es für diesen Sommer wieder strikte Vorgaben.

Bei Missachtung des Wasserentnahmeverbots drohen Bußgelder. Die Kontrollen vor Ort übernehmen die Städte und Gemeinden, die aufgenommene Verstöße an den Main-Kinzig-Kreis melden.

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist online zu finden auf der Seite des Main-Kinzig-Kreises (www.mkk.de, unter „Öffentliche Bekanntmachungen“).