Pegel gesunken: Wasser aus Bächen und Flüssen abpumpen verboten

Samstag, den 20. Juli 2019 um 09:08 Uhr News Ticker - Aktuelles
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Mehrere Wassersprenger bewässern den Sportplatz in Staden am Nachmittag des 19. Juli 2019 (c) HESSENMAGAZIN.de
Trotzdem: Mehrere Wassersprenger bewässern stundenlang den Rasen des Sportplatzes in Staden am 19. Juli 2019 (c) HESSENMAGAZIN.de

[Wetteraukreis] Die Wasserführung in den oberirdischen Gewässern des Wetteraukreises ist in den vergangenen Wochen stark zurückgegangen. Stellenweise beginnen Gewässer schon gänzlich trocken zu fallen. Das Bingenheimer Ried beispielsweise, in normalen Jahren ein Eldorado für Wasservögel, ist vollkommen trocken. Manche Bäche sind zu Rinnsalen geschrumpft. Deshalb führt die zusätzliche Belastung durch Wasserentnahmen sowohl im Einzelfall als auch in der Summenwirkung zu einer erheblichen und weitreichenden Beeinträchtigung des Ökosystems Fließgewässer.

Wasserennahmen per Pumpe: Die Sportler haben vielleicht 'unzulässig' nicht verstanden (c) HESSENMAGAZIN.de
Wasserennahme per Pumpe aus der Nidda: Die Sportler haben vielleicht die Worte 'unzulässig' oder 'sparsam' nicht verstanden (c) HESSENMAGAZIN.de

„Wir haben uns aus diesem Grund entschieden, den Eigentümer- und Anliegerverbrauch zu beschränken. Ab sofort ist jegliche Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen unzulässig“, fasst Landrat Jan Weckler zusammen. Die Anordnung betrifft insbesondere die Eigentümer und Anlieger der Gewässer.

Nicht betroffen von der Verfügung sind Entnahmen im Rahmen wasserrechtlicher Erlaubnisse. Hier ergeben sich aber auch Beschränkungen aus der jeweiligen Erlaubnis selbst. Das Schöpfen mit Handgefäßen ist im Rahmen des Gemeingebrauchs weiterhin zulässig. Wer also mit der Gießkanne am benachbarten Fluss Wasser schöpft, ist von dieser Regelung nicht betroffen.

Im hohen Bogen versprengt verdunstet das meiste Wasser in der Nachmittagssonne (c) HESSENMAGAZIN.de
Im hohen Bogen versprengt, verdunstet das meiste Wasser in der Nachmittagssonne (c) HESSENMAGAZIN.de

Der Einsatz von elektrisch oder Benzin betriebenen Pumpen ist hingegen verboten. Gleichzeitig appelliert Landrat Jan Weckler an alle Bürgerinnen und Bürger, in jeglicher Hinsicht sparsam mit Wasser umzugehen.

Die aktuell erlassene Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Wetteraukreises veröffentlicht und gilt ab dem Tag der Bekanntgabe, also mit dem heutigen Donnerstag (18. Juli 2019). Die Verfügung behält ihre Gültigkeit bis einschließlich 31. Oktober 2019 oder bis auf Widerruf durch den Kreisausschuss des Wetteraukreises.

Strom- und Pumpenkasten wenige Meter neben der Nidda (c) HESSENMAGAZIN.de
Strom- und Pumpenkasten wenige Meter neben der Nidda - Karte <-KLICK (c) HESSENMAGAZIN.de

Die sofortige Vollziehung der Allgemeinverfügung wird angeordnet. Die Fachstelle Wasser und Bodenschutz weist darauf hin, dass die Einhaltung des Verbots im erforderlichen Umfang, insbesondere an wasserwirtschaftlich und ökologisch gefährdeten Gewässerabschnitten kontrolliert wird. Ein Verstoß kann mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Sinkende Pegelstände - im Internet abrufbar

Das Flüßchen Nidda speist den Mühlbach und fließt an Staden vorbei (c) HESSENMAGAZIN.de
Niedriger Wasserstand: Das Flüßchen Nidda speist den Mühlbach und fließt hier an Staden vorbei (c) HESSENMAGAZIN.de

Wie sehr die Pegelstände in den Gewässern zurückgegangen sind, kann beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie verfolgt werden: HIER <-KLICK.

Das Landesamt misst hessenweit regelmäßig an 108 Stellen die Pegelstände von Bächen und Flüssen. In der Wetterau wird unter anderem an folgenden Bächen und Flüssen gemessen:

Quelle Text: Wetteraukreis, 18.07.2019


Kommentar von Brigitta Möllermann - HESSENMAGAZIN.de

Der Sportrasen in Staden ist erkennbar grüner als die Umgebung, wie man an den Bildern sehen kann, auf denen ein Teil des Parks / der Pumpkasten abgebildet sind. Man fragt sich unwillkürlich: WOZU MUSS DAS SEIN?