Ohne Geschwindigkeitsbegrenzung sind 100 km/h erlaubt

Samstag, den 11. April 2026 um 07:48 Uhr HESSEN - Hessen
| Drucken |

Frisch sanierte Straße ohne Mittelstreifen (c) HESSENMAGAZIN.de
Frisch sanierte Straße ohne Mittelstreifen (c) HESSENMAGAZIN.de

[Vogelsberg und Drumherum] Laut geltender Richtlinie werden Straßen normalerweise erst ab 5,50 m Breite mit einer Mittellinie markiert. Da man derzeit viele alte Kreisstraßen im Vogelsberg saniert, fällt auf einmal die fehlende Markierung auf. Dadurch wirken Straßen, die früher eine Mittellinie hatten, heute anders, obwohl sich die rechtliche Grundlage nicht geändert hat. Die Maßnahme dient der Verkehrsberuhigung und soll dazu beitragen, dass Verkehrsteilnehmende ihre Geschwindigkeit stärker an die örtlichen Gegebenheiten anpassen.

In Deutschland gibt es keine einheitliche gesetzliche Mindestbreite für Straßen, da sich die erforderliche Breite nach der vorgesehenen Nutzung für den "Begegnungsverkehr" außerorts richtet. Eine Straße gilt als schmal, wenn sie nur etwa 3,50 m breit ist. Für den Begegnungsverkehr zweier Pkw braucht man realistisch mindestens 4,5 m, und für Lkw‑ und Trecker-Begegnungen sind 6 m und mehr nötig ;-)

Typische Straßenbreiten

Fahrzeugbreiten nach Fahrzeugklasse

Die Unterschiede in den Fahrzeugbreiten erklären, warum Begegnungen auf schmalen Straßen "anspruchsvoll" sind.

Verlegen Im Winter wird es manchmal noch krasser.

Im Land der weißen Bäume: Nichts für Angsthasen <-KLICKmal

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de