Drohnen: Beschränkungen für kleine Spione von oben

Dienstag, den 20. Oktober 2020 um 00:00 Uhr Gut zu wissen - Verkehr
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Drohne mit Kamera (c) HESSENMAGAZIN.de
Drohne mit Kamera (c) HESSENMAGAZIN.de

[Hessen - Deutschland] Multikopter sind beliebt als Spielzeug für Möchtegernpiloten und filmische Beobachter von oben. Doch Achtung: Ab zwei Kilo Gewicht muss man bereits seit 2017 als Fernsteuernder solcher kleinen Ufos, sprich Drohnen, eine Fluglizenz und eine passende Haftpflichtversicherung vorweisen. Das Fluggerät muss zudem über 250 Gramm Gewicht mit einer feuerfesten Plakette als Besitzerkennzeichung ausgestattet sein - ebenso wie Modellflugzeuge.

Bei einem Lehrgang zum "Drohnenführerschein" als Kenntnisnachweis ab einem Alter von 16 Jahren lernt man, dass man z. B. ohne eine Ausnahmegenehmigung nicht über 100 Metern Höhe fliegen darf - und das auch nur in bestimmten Bereichen. Naturschutzgebiete, Behördengelände, Industrieanlagen, Flughäfen, Wohngrundstücke, Feste oder andere Menschenansammlungen sowie Unfallorte sind tabu - mit oder ohne Kamera!


Gut zu wissen

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Ein interessantes Filmchen über verschiedene Modelle hat die Stiftung Warentest gemacht: YouTube - HIER <-KLICK.

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

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