Kein Aprilscherz: Die StVO gilt auch für den Radverkehr

Donnerstag, den 28. März 2013 um 10:39 Uhr Stadt - Hanau am Main
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Hanauer Geisterfahrer: Radler links auf dem Bürgersteig und zudem noch gegen die Fahrtrichtung (c) HESSENMAGAZIN.de
Hanauer Geisterfahrer: Radler links auf dem Bürgersteig und zudem noch gegen die Fahrtrichtung (c) HESSENMAGAZIN.de

[Hanau - Deutschland] Verkehrssünden werden ab 1. April 2013 teurer. Der neue Bußgeldkatalog, der vom Bundesrat am 14. März 2013 verabschiedet wurde, sieht mancherlei Änderungen bei Verkehrsverstößen vor. So wird auch das Nichtbeachten der Verkehrsvorschriften durch Radfahrer künftig härter geahndet und die Verwarnungsgelder für sie um 5 bis 10 Euro angehoben.

Der Radweg wird auf der falschen Seite befahren (c) HESSENMAGAZIN.de
Der Radweg wird auf der falschen Seite befahren (c) HESSENMAGAZIN.de

Die Nichtbenutzung eines gekennzeichneten Radweges kann mit 20 Euro Bußgeld, das Befahren in falscher Richtung ebenfalls mit 20 Euro belegt werden. Auch das Radeln in Fußgängerzonen soll nun bis zu 30 EUR kosten. Wer als Radfahrer eine rote Ampel missachtet, muss mit mindestens 45 Euro Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Erwachsene dürfen nicht mit dem Rad auf dem Gehweg fahren (c) HESSENMAGAZIN.de
Erwachsene dürfen nicht mit dem Rad auf dem Gehweg fahren (c) HESSENMAGAZIN.de

Um die Verkehrsmoral der Radfahrer zu verbessern, sind vor allem vermehrte Kontrollen nötig, ist man sich bei ADAC und Ordnungspolizei einig. Verwarnungsgelder allein schrecken nicht wirksam ab. Am sinnvollsten und Portemonnaie schonenden sei es, die Verkehrszeichen zu beachten und sich ordnungsgemäß zu verhalten, meint auch Fuldas Ordnungsdezernent.

Radfahrer kontra Fußgänger: Mittenhindurch oder auch mal drumherum (c) HESSENMAGAZIN.de
Radfahrer kontra Fußgänger: Mitten hindurch oder auch mal drumherum (c) HESSENMAGAZIN.de

Die neue Straßenverkehrs-Ordnung hat unter anderem zum Ziel, den Schilderwald an unseren Straßen zu lichten sowie die Radverkehrsvorschriften zu vereinfachen. Für Inlineskater und Rollschuhfahrer gibt es neu gestaltete §§: 24, 31. Obwohl sie auf Rädern rollen, gelten sie nicht als Fahrzeuge. Wer sich demnach mit ihnen fortbewegt, gilt als Fußgänger, für die Sport und Spiel auf der Fahrbahn verboten sind.

Dagegen sind Fahrräder Fahrzeuge, die "Zebrastreifen", sprich Fußgängerüberwege, NICHT benutzen dürfen und für die in der Regel die Fahrbahn vorgesehen ist.

Wenn sich jemand über die Regeln hinwegsetzt, bekommt er eine Verwarnung oder eine Strafe - manchmal plus ein paar Punkte in Flensburg - oder sogar Fahrverbot aufgebrummt. Wer's schriftlich braucht: Der aktuelle Bußgeldkatalog ist ab 1. April 2013 zum Preis von 6,99 Euro im Buchhandel erhältlich.

Korrekt auf der Straße: Radfahrerin auf dem Kopfsteinpflaster in der Altstadt (c) HESSENMAGAZIN.de
Korrekt auf der Straße: Radfahrerin auf dem Kopfsteinpflaster in der Altstadt (c) HESSENMAGAZIN.de

Die Fotos wurden im Rahmen eines Stadtspaziergangs von rund 1 Stunde am 28. März 2013 durch Hanaus Stadtgebiet aufgenommen.

Sportlich rasante Uneinsichtigkeit gepaart mit bockigen Verhalten bis hin zur Agressivität zeichnet viele Radfahrer in der Stadt Hanau aus. Nach dem Motto: "Die anderen machen es doch auch!" huschen und schlingern sie um Fussgänger und Autos herum, als gäbe es einen Preis zu gewinnen.

Den Vogel schoß eine Frau ab, die mich (bm vom HESSENMAGAZIN.de) zu Fuß auf dem Bürgersteig fast umfuhr und auf meinen Hinweis, es wäre verboten, mit dem Rad auf dem Gehweg zu fahren, antwortete: "Fahren SIE doch mal auf dem Kopfsteinpflaster!!!" Wie man unschwer auf dem Foto oben erkennen kann, gelingt es anderen - auch Frauen - ganz einfach :-)


By the Way: Bis Mai 2017 hatte sich in Hanau NICHTS geändert

Regellos: Hanaus Verkehrsteilnehmer außer Rand und Band?

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

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