Anhaltende Trockenheit: Kein Regen in Sicht

Sonntag, den 21. Oktober 2018 um 08:03 Uhr Gut zu wissen - Recht & Unrecht
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Prahforstweiher bei Hünfeld (c) HESSENMAGAZIN.deUntere Wasserbehörde verbietet weiterhin Wasserentnahmen

[Fulda] Das am 3. August dieses Jahres erlassene Verbot für Wasserentnahmen aus Gewässern des Landkreises Fulda ist weiterhin gültig. Grund dafür ist die anhaltende Trockenheit. Da zudem nicht mit ergiebigen Niederschlägen zu rechnen ist, gibt es derzeit keine Aussicht auf eine Aufhebung dieses Verbots. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50 000 Euro geahndet wird.

Im August hatte der Landkreis als untere Wasserbehörde diese Allgemeinverfügung erlassen, weil die anhaltende Hitze und der seit vielen Wochen ausbleibende Regen vielen Flüssen, Bächen und Seen sprichwörtlich das Wasser abgegraben hatte. Außerdem hatte es damals etliche Hinweise gegeben, dass trotz der Appelle an das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger, in zu großem Ausmaß Wasser aus oberirdischen Gewässern entnommen wurde.

Deshalb war auf Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) ab sofort bis auf Weiteres untersagt worden, aus Flüssen, Bächen und Seen Wasser zur Beregnung von Flächen zu entnehmen. Das gilt weiter – und auch für den Fall, dass eine wasserrechtliche Erlaubnis dazu erteilt wurde.

Mit dem Verbot sollen die Lebensgrundlage Wasser, wasserökologische Belange und das Wohl der Allgemeinheit geschützt und erhalten werden. Extremes Niedrigwasser beeinträchtigt nicht nur den Lebensraum der Pflanzen und Tiere in den Gewässern, sondern auch die Nahrungsgrundlage anderer Tierarten – und den Menschen.

Insofern gilt der Appell an die Bürgerinnen und Bürger weiterhin, sorgsam mit der Ressource Wasser umzugehen und sich verantwortungsbewusst zu verhalten.

Quelle Text: Landkreis Fulda, 16.10.18