Schöne Weihnachten mit Tipps von der Polizei

Donnerstag, den 30. November 2017 um 14:52 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Gepanzerter Look: Wasserwerfer WaWe 10 - Einsatzfahrzeug der hessischen Polizei (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen - Deutschland] Bald ist Weihnachten und viele stecken mitten in den Vorbereitungen für die Festtage. Doch bleiben Sie wachsam: Ob beim Bummel über den Weihnachtsmarkt oder beim Geschenkekauf im Internet - Taschendiebe und Betrüger nutzen auch diese Zeit für ihre Machenschaften. Hektik, volle Geschäfte oder die Sorglosigkeit der Opfer machen es ihnen leicht, Wertsachen oder Bargeld zu stehlen. Wie Sie sich davor schützen können, verrät Ihnen die Polizei.

Augen auf beim Weihnachtsbummel

Weihnachtsmärkte locken nicht nur Besucher an, sondern auch Taschendiebe. Denn diese nutzen das Gedränge inmitten des Budenzaubers, um reichlich Beute zu machen. Innerhalb weniger Sekunden sind der Geldbeutel, die Kreditkarten oder die Autoschlüssel verschwunden. Zwar sank 2016 die Zahl der angezeigten Taschendiebstahlfälle im Vergleich zum Vorjahr leicht von insgesamt 168.142 (2015) auf 164.771 Fälle (2016). Dafür stieg aber der Schaden von 50,8 Millionen Euro (2015) auf 51,5 Millionen Euro an.

Die Polizei gibt daher in der Vorweihnachtszeit hilfreiche Tipps gegen die Tricks von Taschendieben:

Die Klappkarte „Schlauer gegen Klauer“ der Polizei enthält neben den Tipps auch einen Notfallpass zum Heraustrennen mit allen wichtigen Telefon- und Sperrnummern von Debit- und Kreditkarten sowie eine Checkliste mit Sofortmaßnahmen für Opfer und Zeugen, damit diese nach einem Diebstahl richtig reagieren können. Sie ist kostenlos bei jeder (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstelle erhältlich.

Flyer (Klappkarte ;-) download: HIER <-KLICK


Online Geschenke kaufen - aber sicher

Per Mausklick unkompliziert Weihnachtsgeschenke für Freunde und Verwandte bestellen und sich die Waren bis vor die Haustür liefern lassen, ist für viele Internetnutzer selbstverständlich. Doch sollte man sich bewusst sein, dass auch unseriöse Anbieter und Kriminelle die Möglichkeiten des Internets für ihre Machenschaften ausnutzen. So bieten Betrüger über so genannte Fake-Shops, also gefälschte Verkaufsplattformen, entweder minderwertige Ware zu einem überhöhten Preis an oder liefern nach einer Vorauszahlung das Produkt gar nicht.

Oft täuschen sie sogar Lieferschwierigkeiten vor, um Betroffene daran zu hindern, bereits getätigte Überweisungen rückgängig machen zu können. Fake-Shops sind teilweise Kopien real existierender Websites, wirken daher seriös und lassen beim Käufer selten Zweifel an ihrer Echtheit aufkommen. So bezahlen die Käufer meist im Voraus für Waren, die es eigentlich gar nicht gibt.

Die wichtigsten Tipps für Online-Käufer:

Tipps für Opfer von Fake-Shops finden Sie HIER <-KLICK


Auch beim Spenden kommt es auf Sicherheit an

Gerade in der Weihnachtszeit wollen viele Menschen für diejenigen Geld spenden, die es nicht so gut haben. Doch immer wieder kursieren Meldungen darüber, dass Betrüger diese Spendenbereitschaft ausnutzen, um sich selbst zu bereichern. Dennoch sollte und darf niemand darauf verzichten, andere in Notsituationen zu unterstützen. Die Spendenberatung des Deutschen Zentralinstituts (DZI) für soziale Fragen gibt daher Verbrauchern die Sicherheit, dass ihre Spende auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Darüber hinaus bewertet die Prüfinstanz Hilfsorganisationen mit Spendersiegeln und trägt dadurch auch zum Verbraucherschutz bei.

Der wichtigste Tipp des DZI:

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen – weder durch Werbende an der Haustür oder auf der Straße noch durch gedruckte Spendenwerbung. Denn Spenden und Fördermitgliedschaften sind freiwillige Leistungen, zu denen niemand überredet, genötigt oder gar gezwungen werden sollte. Stark Mitleid erweckende und gefühlsbetonte Werbung ist ein Kennzeichen unseriöser Organisationen.

Weitere Tipps finden Sie auf bei dem DZI <-KLICK.

Informationen der Polizei zum Thema Betrug gibt es HIER <-KLICK.


Achtung, betrügerische Herzensbrecher

Sie versprechen die große Liebe, doch sie wollen nur Geld: Romance-Scammer versuchen besonders in der Vorweihnachtszeit das Herz ihrer Opfer mit erfundenen Geschichten zu erweichen und so Geld zu erschleichen. Typisches Vorgehen: Über Wochen spielen sie ihren Opfern die große Liebe vor. Mit erfundenen Lebensläufen, geklauten Bildern und unzähligen E-Mails bringen sie diese dazu, ihnen blind zu vertrauen.

Doch dieses Vertrauen kommt die Opfer oft teuer zu stehen. Die Betrüger täuschen Geldschwierigkeiten, Unfälle oder berufliche Probleme vor, um die Opfer zu Geldzahlungen per Bargeldtransfer zu überreden. Und hat ein Betroffener erst einmal gezahlt, öffnen sich Tür und Tor für weitere Geldforderungen. Die Polizei beobachtet diese Form des Vorauszahlungsbetrugs seit Jahren. Sie warnt dringend davor, Geld an Personen zu überweisen, die man nie persönlich kennengelernt hat. Und sie empfiehlt Geschädigten, sich trotz der empfundenen Scham sowie der emotionalen Situation an die Polizei zu wenden.

Hilfe für Opfer von Romance-Scamming:

Blockieren: Sofort jeglichen Kontakt abbrechen. Keine Mails, keine Anrufe des Scammers mehr entgegennehmen. Am besten ist es, sich eine neue Mailadresse und Telefonnummer zuzulegen. Gefahr besteht auch für Freunde im sozialen Netzwerk und für alle Kontakte im eigenen Mailadressbuch. Denn die Täter schicken mit ihren Mails meistens auch einen Computervirus mit. Dieser scannt die Daten im Mailadressbuch und erlaubt auch sonst eine Kontrolle über den Rechner ihrer Opfer.

Ignorieren: Nicht auf Forderungen des Scammers eingehen. Auf keinen Fall Geld überweisen, Schecks einlösen oder Briefe und Päckchen weiterleiten – und auch nicht aufbewahren. Geleistete Zahlungen, wenn noch möglich, sofort rückgängig machen.

Sichern: Speichern Sie alle Mails und Chat-Texte als Beweis auf einer CD-ROM oder einem Speicherstick ab. Heben Sie Überweisungsbelege usw. auf. Wenn Sie es nicht selbst können, dann lassen Sie sich von computererfahrenen Bekannten und Freunden den so genannten E-Mail-Header auslesen. Daran erkennen Sie, woher die Mail geschickt wurde. Selbsthilfeseiten im Internet erklären Ihnen ebenfalls, wie Sie sich vor größerem Schaden schützen können.

Löschen: Nach dem Sichern löschen Sie alle Beweisdaten von Ihrer Festplatte. Vergessen Sie nicht, auch den E-Mail-Account zu löschen.

Hilfe holen: Gehen Sie zur Polizei. Die Strafverfolgung solcher Täter ist zwar enorm schwierig, weil sie aus dem Ausland agieren. Dennoch sollten Sie den Vorfall auf jeden Fall melden. Das ist besonders wichtig, wenn beispielsweise Banken strafrechtliche Schritte gegen Opfer unternehmen wollen, die unwissentlich gefälschte Schecks eingereicht haben.

Weitere Informationen zu Romance-Scamming finden Sie HIER <-KLICK.


Silvesterfeuerwerk: Nur geprüft ist sicher

Immer wieder kommt es an Silvester zu schweren Unfällen wie zum Beispiel Verbrennungen und Verletzungen, denn statt den sicherheitsgeprüften Böller im Laden zu kaufen, basteln manche ihre Feuerwerkskörper selbst – oft mit fatalen Folgen. Was viele zudem nicht wissen: Selbst hergestellte Explosivstoffe (Selbstlaborate) unterliegen dem Waffengesetz und/oder dem Sprengstoffgesetz und gelten als Sprengvorrichtungen. Demnach macht sich auch derjenige strafbar, der einen Sprengsatz beispielsweise anhand einer Anleitung aus dem Internet herstellt.

Bei entsprechenden Vergehen droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. In Deutschland frei verkäufliche, legale Pyrotechnik wurde zuvor auf Antrag des Herstellers von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbar benannten Stelle überprüft und zugelassen. Legale Pyrotechnik muss ein amtliches Zulassungszeichen aufweisen.

Alle Silvesterknaller, die kein Zulassungszeichen besitzen, sind nicht durch die BAM geprüft worden und demnach in Deutschland verboten. Auch der Besitz solcher Böller stellt einen Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz dar.

Tipps der Polizei zum sicheren Umgang mit Feuerwerkskörpern:

Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern sind in einem Informationsblatt zusammengefasst: HIER <-KLICK.

Quelle Text: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes