Steuern sparen beim Start ins Studienjahr

Samstag, den 28. Oktober 2017 um 10:46 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Steuerlich abzugsfähig: Anschaffungskosten für einen Computer (c) HESSENMAGAZIN.deSo bekommen Studenten und Eltern Geld von der Steuer zurück

[Hessen - Deutschland] Auch ans Steuern sparen sollten Studenten unbedingt denken, wenn sie sich neue Lehrbücher, Schreibmaterial oder den Laborkittel für das anlaufende Wintersemester kaufen. Die Rechnungen bzw. Kassenzettel sollten unbedingt aufbewahrt werden, denn damit lassen sich womöglich bei der nächsten Einkommensteuererklärung Steuern sparen. Insbesondere, wenn der Student keine Einnahmen aber hohe Ausgaben für das Studium hat, kann sich die Mühe lohnen, erklärt der Bund der Steuerzahler.

Kosten, die im Zusammenhang mit einem Beruf bzw. dem künftigen Beruf anfallen, können bei der Steuer geltend gemacht werden. Das gilt auch für Studierende! Zu den steuerlich abzugsfähigen Posten zählen beispielsweise Ausgaben für Bücher, Schreibwaren, den Computer, die Kosten für das Repetitorium oder das Auslandssemester. Wer bereits eine Ausbildung oder ein Studium abgeschlossen hat, kann diese Ausgaben direkt als Werbungskosten in die Einkommensteuererklärung eintragen. Das Masterstudium gilt steuerlich gesehen übrigens schon als zweites Studium. Zahlt der Student aktuell noch keine Einkommensteuer, weil er keinen Nebenjob oder nur einen Minijob hat, kann er die Ausgaben für das Studium ggf. als Verlust feststellen lassen.

Wer noch im Erststudium steckt, kann die Ausgaben in der Einkommensteuererklärung unter den Sonderausgaben geltend machen. Dies hat den Nachteil, dass so maximal 6.000 Euro pro Jahr anerkannt werden und ein Verlustvortrag in künftige Berufsjahre nicht möglich ist. Dennoch kann es sich auch in diesen Fällen lohnen, Quittungen und Belege zu sammeln und eine Einkommensteuererklärung zu machen, denn aktuell prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die unterschiedliche Behandlung von Erst- und Zweitstudium rechtens ist. Entscheidet das Gericht zugunsten der Studenten, gibt es eventuell später Geld vom Finanzamt zurück. Der Bund der Steuerzahler begleitet die Klage (Az. 2 BvL 24/14).

Das können Eltern absetzen

Viele junge Erwachsene kommen nicht ohne finanzielle Unterstützung ihrer Eltern aus. Daher berücksichtigt der Staat auch bei ihnen bestimmte Beträge wie den Kinderfreibetrag bzw. das Kindergeld, Kosten für die Basiskranken- und Pflegeversicherung oder die auswärtige Unterbringung. Eltern sollten diese Ausgaben deshalb in ihrer Einkommensteuererklärung nicht vergessen.

Service

Details enthält das BdSt-Informationsmaterial „Steuer & Studium“. Es kann beim BdSt Hessen unter der Telefonnummer 0611/99219-30 kostenfrei angefordert werden (solange der Vorrat reicht; Geschäftszeiten: Montag-Donnerstag 7:30-12:30 Uhr und 14:00-16:30 Uhr, Freitag 7:30-13:45 Uhr).

Quelle Text: BdSt Hessen