Wie Sie sich gegen unerlaubte Werbeanrufe zur Wehr setzen
[Hessen - Deutschland] Werbeanrufe bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele - zumeist unseriöse Unternehmen - nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden.
- Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach denHörer auf!
- Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers.
- Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale.
- Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von nformationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben.
- Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an.
- Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen.
- Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu.
- Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen.
Weitere Informationen über unerlaubte Werbeanrufe finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe.html
Die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur kann per E-Mail direkt angeschrieben werden:
Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.
Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
+++ Journalisten-Newsletter der Polizeilichen Kriminalprävention Ausgabe 31. März 2016 . ++ Inhaltsverzeichnis : 01: In eigener Sache 02: Sicherheitsbarometer: App-Hilfe bei IT-Problemen 03: Wehren Sie sich gegen unerlaubte Werbeanrufe 04: Missbrauch verhindern: Kindern sichere Wege zeigen 05: Service der Polizei: Informationen für Opfer 06: Impressum 07: Hinweise zum Journalisten-Newsletter Ende Inhaltsverzeichnis . +01: In eigener Sache . Liebe Leserin, lieber Leser, 4.051.672 Broschüren, Faltblätter, Plakate und andere Medien aus dem bundesweiten Programm haben Polizeibeschäftigte in den Bundesländern an Bürgerinnen und Bürger oder an Fachleute verteilt. Eine Zahl, auf die wir als ProPK recht stolz sind, denn sie zeigt, dass unser Medienangebot dem Informationsbedarf der Bevölkerung entspricht. Besonders gefragt waren Medien zu Eigentumsdelikten, Drogenkonsum, Mediensicherheit oder für die Zielgruppe Senioren. Das ProPK leistet mit ihren Präventionsmedien einen Beitrag dazu, dass sich jeder selbst vor Kriminalität schützen kann. Dabei legen wir besonderen Wert darauf, dass unsere Medien kostenlos, produktneutral und für alle ohne Umstände auch online bestellbar sind. Näheres dazu erfahren Sie unter: www.polizei-beratung.de/presse ----------------------------------------------------------------------------- +02: Sicherheitsbarometer: App-Hilfe bei IT-Problemen . Eine neue App bündelt Sicherheitstipps und Hilfestellungen, die in der Regel nur schwer aufzufinden sind: Die SiBa-App (steht für Sicherheitsbarometer). Die App ist die mobile Lösung des DsiN- Sicherheitsbarometers und zeigt aktuelle Risiken im Internet für Privatanwender und kleine Unternehmen. Sie differenziert die Gesamtgefahrenlage nach der Ampelkennzeichnung "grün", "gelb" und "rot". Dies gibt Orientierung und hilft Verbraucher einzuschätzen, wie relevant Sicherheitsvorfälle für sie sind. Über außerordentliche Gefahren informiert die App durch Push-Nachrichten direkt auf das Smartphone. Die SiBa App wurde im Rahmen der Plattform "Sicherheit, Schutz und Vertrauen für Gesellschaft und Wirtschaft" des IT-Gipfels entwickelt, die von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière gemeinsam mit Walter Schlebusch, Vorsitzender der Geschäftsführung Giesecke und Devrient, geleitet wird. Das Angebot wird von "Deutschland sicher im Netz" mit Unterstützung seiner Mitglieder Deutsche Telekom, Microsoft, Nokia sowie dem Bankenverband und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft bereit gestellt. Weitere Partner sind das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und das Bundeskriminalamt. Mehr Informationen zur SiBa-App finden Sie unter: www.sicher-im-netz.de/news/siba-app-warnt-roter-stufe-locky ----------------------------------------------------------------------------- +03: Wehren Sie sich gegen unerlaubte Werbeanrufe . Unerlaubte Werbeanrufe sind verboten. Sie bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Angerufenen. Das schreckt aber viele - zumeist unseriöse Unternehmen - nicht ab: Die Zahl der Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe reißt nicht ab. In solchen Fällen rät die Polizei sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers zu notieren und sich damit an die örtliche Verbraucherzentrale zu wenden. So wehren sich Verbraucher gegen unerlaubte Werbeanrufe: - Lassen Sie sich nicht auf lästige Werbeanrufe ein. Legen Sie einfach den Hörer auf! - Erhalten Sie unerlaubte Werbeanrufe, notieren Sie sich Datum, Uhrzeit und Grund des Anrufs sowie Namen, Unternehmen und Rufnummer des Anrufers. Wenden Sie sich mit diesen Informationen an Ihre örtliche Verbraucherzentrale. - Am Telefon abgeschlossene Verträge sind gültig! Wenn Sie eine Auftragsbestätigung erhalten, obwohl Sie lediglich der Zusendung von Informationsmaterial zugestimmt haben, widerrufen Sie umgehend und zwar schriftlich, am besten per Einschreiben. - Geben Sie bei jedem Vertragsabschluss nur die hierzu notwendigen Daten an. - Geben Sie nie Ihre Kontonummer preis, wenn Sie den Gesprächspartner nicht kennen. - Stimmen Sie nicht der Nutzung Ihrer Telefonnummer zu Werbezwecken zu. Falls Sie es doch einmal tun: Ein einmal gegebenes Einverständnis können Sie - auch telefonisch - widerrufen. Weitere Informationen über unerlaubte Werbeanrufe finden Sie unter: www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/unerlaubte-werbeanrufe.html Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur kann per E-Mail direkt angeschrieben werden: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ----------------------------------------------------------------------------- + 04: Missbrauch verhindern: Kindern sichere Wege zeigen Kinder wollen und sollen ihre Umwelt ohne ihre Eltern erkunden. Den Weg zum benachbarten Spielplatz, zum Freund oder zur Freundin in der nächsten Straße oder schlicht zur Schule allein zu meistern, gibt Selbstbewusstsein. Doch Meldungen darüber, dass Kinder auf der Straße, dem Spielplatz oder auf dem Schulweg von Fremden angesprochen werden, beunruhigen alle Eltern und Erziehungsverantwortlichen. Die Polizei hat daher Verhaltensregeln für den Schulweg und die Freizeit aufgestellt, die Eltern ihren Kindern mit auf den Weg geben können. - "Nein"-Sagen: Kinder müssen auch Erwachsenen gegenüber "nein" sagen dürfen. Sie sind nicht verpflichtet, mit Fremden zu reden oder Auskünfte zu geben. Aber jedes Kind hat seine eigene Art "nein" zu sagen. Ängstigen Sie Ihr Kind nicht, aber sagen Sie ihm immer wieder, dass es ohne Ihre Erlaubnis mit niemandem mitgehen noch in dessen Auto steigen darf. Ihr Kind sollte Ihnen erzählen, wenn es zum Mitgehen oder Mitfahren aufgefordert wurde oder dies trotz Ihres Verbots getan hat. - Die Gruppe schützt: Schicken Sie Ihr Kind möglichst nicht allein, sondern in kleinen Gruppen zusammen mit anderen Kindern zur Schule oder zum Spielplatz. Halten Sie es zur Pünktlichkeit an. - Verlässliche Ansprechstellen suchen: Zeigen Sie Ihrem Kind auf dem Schulweg und in der näheren Umgebung verlässliche Ansprechstellen oder so genannte Rettungsinseln, wo es sich Hilfe holen kann auch bei Regen oder Verletzung durch Sturz etc. "Rettungsinseln" sind beispielsweise: ein Einzelhandelsgeschäft, in dem es bekannte Mitarbeiter ansprechen kann, eine Arztpraxis oder eine Bankfiliale. Erklären Sie Ihrem Kind, wie es sich im Notfall verhalten soll, zum Beispiel: andere Erwachsene ansprechen und um Hilfe bitten, laut um Hilfe schreien oder mit dem Handy 110 wählen. Weitere Informationen für Eltern und Kinder hat die Polizei auf ihrer Internetseite www.missbrauch-verhindern.de zusammengestellt. Die Broschüre "Missbrauch verhindern!" ist in (Kriminal-)Polizeilichen Beratungsstellen kostenlos erhältlich oder kann heruntergeladen werden unter: www.polizei-beratung.de/medienangebot/medienangebot-details/detail/194.html ----------------------------------------------------------------------------- +05: Service der Polizei: Informationen für Opfer . Opfer von Kriminalität brauchen Unterstützung nicht nur bei der Strafverfolgung der Täter, sondern auch um die Folgen der Straftat möglichst gering zu halten. Deswegen informiert die Polizei Betroffene auf ihrer Internetseite www.polizei-beratung.de ausführlich über ihre Rechte als Opfer von Betrug, Diebstahl oder Gewalt. So klärt sie beispielsweise darüber auf, dass in finanziellen Notlagen nach dem Beratungshilfegesetz Anspruch auf eine kostenlose anwaltschaftliche Beratung (Auskunft erteilt das zuständige Amtsgericht) besteht. Oder dass die Opferhilfeorganisation WEISSER RING e.V. unter bestimmten Voraussetzungen eine frei wählbare kostenlose anwaltliche bzw. psychotraumatologische Erstberatung sowie eine rechtsmedizinische Untersuchung ermöglicht. Vielfältige Informationen über den Ablauf eines Strafverfahrens oder Adressen von Hilfeeinrichtungen ergänzen das Angebot. Darüber hinaus klärt sie über Einzelheiten des Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten (OEG) auf, die gerade für Opfer von Gewalttaten besonders entscheidend sind. Bei der Polizei ist der Opferschutz ein fester Bestandteil der polizeilichen Arbeit und Aufgabe eines jeden Polizeibeamten. Dies umfasst einen sensiblen Umgang mit den Opfern, die Aufklärung über die Opferrechte sowie die Weitervermittlung an örtliche Hilfeeinrichtungen. In den Bundesländern sind in der Polizei "Opferschutzbeauftragte" mit der Vernetzung der örtlichen Opferhilfe betraut und stehen Betroffenen als Ansprechpartner zur Verfügung. Weitere Informationen der Polizei über Opferhilfe finden sich unter: www.polizei-beratung.de/opferinformationen.html ----------------------------------------------------------------------------- ++Impressum und Hinweise . +07: Impressum . Der Journalisten-Newsletter ist ein Service der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes für die Medien. Herausgeber: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes Zentrale Geschäftsstelle c/o LKA Baden-Württemberg Taubenheimstraße 85 70372 Stuttgart Telefon: 0711 / 54 01 - 20 62, Telefax: 0711 / 22 68 000, Internet: http://www.polizei-beratung.de/ , E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. '; document.write( '' ); document.write( addy_text91462 ); document.write( '<\/a>' ); //--> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . Verantwortlicher i.S.d.P. und gemäß § 10 MDStV ist Andreas Mayer. Wir sind sehr interessiert an Ihren Fragen, Ihren Anregungen und an Ihrer Kritik. Die Redaktion erreichen Sie mit einer E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. '; document.write( '' ); document.write( addy_text53230 ); document.write( '<\/a>' ); //--> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. . + 08: Hinweise zum Journalisten-Newsletter . Abbestellen: Sollten Sie unseren Journalisten-Newsletter nicht mehr beziehen wollen, können Sie ihn jederzeit abbestellen. Dazu reicht eine einfache E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. ?subject=Abbestellen'; document.write( '' ); document.write( addy_text10901 ); document.write( '<\/a>' ); //--> Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Sammeln: Sie können diesen Newsletter ganz einfach in Ihrer Mailbox sammeln. Richten Sie dazu einen Filter ein, der die Absenderadresse dieser E-Mail als Kriterium nimmt, um alle E-Mails in einer eigenen Mailbox zu speichern. Schutz Ihrer persönlichen Daten: Ihr Name und Ihre E-Mail-Adresse werden von uns nur zur Verbreitung des Journalisten-Newsletters gespeichert und genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben. Format des Newsletters: Der Aufbau dieses Newsletters folgt dem 'Text E-Mail-Newsletter Standard' (TEN S). Der TEN S wurde entwickelt, um in textbasierten E-Mail-Newslettern die Orientierung zu vereinfachen. Speziell für jene Nutzer, die Geräte und Programme zur Sprachausgabe oder andere spezielle Zugriffstechniken verwenden. Die Startseite des TEN S ist: http://www.headstar.com/ten/ . Die deutsche Übersetzung des TEN S finden Sie hier: http://www.ude.de/ten/ . Als Navigationshilfe für Screen Reader beginnen alle Überschriften mit einem Kreuz "+" und enden mit einem Punkt "." Die Inhalte sind nummeriert, die Nummern folgen direkt nach dem Kreuz. Ende Impressum und Hinweise . Ende Journalisten-Newsletter .