Sich schlau machen: Neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO-02)

Sonntag, den 13. Mai 2018 um 00:00 Uhr Gut zu wissen - Recht & Unrecht
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Redaktionshund Leo nähert sich allem Unbekannten recht vorsichtig (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen / Europa] Wenn Sie sich erst einmal einen Überblick über das für Sie neue Datenschutzgesetz verschaffen wollen das nun "scharf gestellt" wird, empfehlen wir, vorab das Nichtamtliche Inhaltsverzeichnis zum Bundesdatenschutzgesetz (BDSG 2018) zu studieren (kann man auch ausdrucken ~ 20 Seiten bei 80 %). Das bildet die Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung. (Means: Ab 25. Mai 2018 muss die Medizin geschluckt werden :-)

Das Verzeichnis wird von der Firma Juris als Juris-Rechtsportal aufgrund der Angaben des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben und hat den Anspruch, nicht interpretiert - also: von jemandem juristisch ausgelegt - zu sein.

Die schwer verständlichen Einzelheiten müssen Sie nicht gleich kapieren. (Wir bilden Sie nicht zum Juristen aus :-). Doch Sie sollten Ihren Blick schärfen für den Aufbau des Gesetzes und später erst genau hinsehen bei den Formulierungen.

§ 1 Listet den Zweck und den Anwendungsbereich auf, um "den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird." usw. usw...

§ 2 und 3 umfassen Erklärungen: Who ist who... usw. usw...

§ 3a betrifft mögliche Einschränkungen (sollten die Leute von facebook mal lesen!)...

Sie merken schon, das Gesetz ist ordentlich sortiert. Profis (und solche, die es werden wollen) picken sich zuerst nur den gerade relevanten Paragraphen heraus, wenn sie etwas wissen wollen.

Den Abschnitten mit den einstelligen § Ziffern folgen danach aufgedröselt (richtig "erklärt") die jeweiligen Unterabschnitte mit zweistelligen Ziffern ab § 12.

Häppchenweise das Bundesdatenschutzgesetz studieren: HIER <-KLICK.

Falls Sie nun süchtig geworden sind, können Sie direkt weiter stöbern: HIER <-KLICK.


Unser Tipp

Ein tolles Beispiel für einwandfreie Angaben zum Datenschutz auf einer Webseite finden Sie bei der IHK München: HIER <-KLICK.


Noch was: Kommen Sie bitte nicht auf die Idee, unsere Texte und Bilder weiterzuverwenden. Wir reagieren konsequent und prompt auf Urheberrechtsverletzungen! Gegen einen LINK zu den Artikel haben wir jedoch nichts einzuwenden.

Quelle: Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de

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