Enterohämorrhagische Escherichia Coli-Bakterien (EHEC) - Akt 2 im Juni 2011

Sonntag, den 19. Juni 2011 um 07:57 Uhr Gut zu wissen - Umwelt
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EHEC-Erreger O 104:H 4 im Bach bei Frankfurt gefunden

Manche Bachzuläufe "entspringen" in der Kläranlage (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen am 17.06.2011] Im Zuge der verstärkten Kontrollen nach dem Fund eines EHEC-Erregers auf einem Salat eines Hofs in Frankfurt wurden auch einem benachbarten Fließgewässer, dem Erlenbach, Proben entnommen. In einer dieser Proben ließ sich heute der EHEC-Erreger O 104:H 4 nachweisen. Das teilten das Hessische Sozialministerium und das Hessische Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in einer gemeinsamen Presseerklärung mit.

Es ist noch nicht einmal vier Wochen her, dass uns EHEC das erste Mal erschreckte

„Eine Verbindung des Baches zur öffentlichen Trinkwasserversorgung besteht nicht. Es besteht demnach keine Gefahr einer Kontamination des Trinkwassers“, so eine Sprecherin des Hessischen Sozialministeriums. In dem Bach waren auch bei früheren Proben in den vergangenen Jahren hin und wieder Keime gefunden worden, unter anderem EHEC-Erreger. Bei einem Oberflächengewässer ist dies nicht ungewöhnlich. Am 17.06.2011 wurden dem Gewässer erneut Proben entnommen und zur Untersuchung versandt. Mit einem Ergebnis ist in zwei bis drei Tagen zu rechnen.

Gründe für Kontaminationen des Wassers mit dem Keim sind vielfältig. Da die Probenahme in der Nähe einer Kläranlage erfolgte, ist nicht auszuschließen, dass dort der Eintrag erfolgte. Generell vermindern Kläranlagen die im Abwasser enthaltenen Keime, damit ist das gereinigte Abwasser aber nicht hygienisch unbelastet. Deshalb wird in Hessen vom Baden in Fließgewässern grundsätzlich abgeraten.

Wie das Umweltministerium mitteilte, sind die an den Erlenbach angrenzenden Höfe informiert. Es gibt zwei Entnahmegenehmigungen für den Bach. Beiden Betrieben ist das Wässern mit dem Erlenbachwasser untersagt worden. „Die Genehmigungen beziehen sich auf Kartoffeln, Zuckerrübe und Stärkekartoffeln, die derzeit nicht erntereif sind. Die Betriebe wurden nochmals darauf hingewiesen, dass sie das Wasser nicht fürs Wässern oder Waschen von Gemüse oder andere Lebensmittel nutzen dürfen“, erklärte ein Sprecher des Umweltministeriums. Da nicht auszuschließen ist, dass Kleingärtner das Wasser verwendet haben, werden diese aufgefordert, auf den Verzehr von Produkten zu verzichten, die sie mit dem Wasser aus dem Erlenbach gewässert haben. Zudem seien weitere Proben angeordnet worden, um ein genaues Bild über mögliche weitere Kontaminationen zu erhalten.

Der Keim O 104:H 4 kann zu Darminfektionen des Menschen führen, wenn eine ausreichende Menge davon aufgenommen wird. Ob überhaupt bedeutende Mengen in fließenden Gewässern erreicht werden, ist unklar. Der Keim O 104:H 4 wurde erstmals im Rahmen der EHEC-Ausbrüche seit Mai 2011 in Norddeutschland nachgewiesen. Er kann zu Magen-Darm-Infektionen mit teilweise sehr schwerer Verlaufsform, dem sogenannten hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) führen, das zu blutigen Durchfällen und einer Beteiligung des Nervensystems und der Nieren mit sich führt.

Im Zusammenhang mit den EHEC-Infektionen der vergangenen Wochen rief das Hessische Sozialministerium in der Pressemitteilung erneut dazu auf, in besonderer Weise auf Hygiene zu achten. Menschen, die an EHEC erkrankt sind oder waren, scheiden den Erreger über den Darm aus. Dies kann auch noch der Fall sein, wenn der Durchfall abgeklungen ist. Auch Tage vor Beginn der Krankheitszeichen ist im Falle von EHEC die Ausscheidung von Keimen möglich. Außerdem gibt es Menschen, die sich an EHEC infiziert haben und keine oder nur leichte Krankheitszeichen zeigen.

Daher ist die Einhaltung der Basishygieneregeln wichtig, um sich selbst und andere zu schützen. Relevant ist vor allem die Händehygiene, also das gründliche Händewaschen nach dem Toilettenbesuch und vor dem Essen. Sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich sollten diese Hygienemaßnahmen genauestens befolgt werden.

Besondere Vorsichtsmaßnahmen sind für Personen notwendig, die im Lebensmittelbereich, im Gesundheitswesen bei der Versorgung gefährdeter Patienten oder in Gemeinschaftseinrichtungen (unter anderem Kindertagesstätten) tätig sind oder diese besuchen. Kranke, Genesende und deren in häuslicher Gemeinschaft lebende Mitbewohner dürfen laut Infektionsschutzgesetz in den genannten Bereichen erst dann wieder arbeiten oder diese besuchen, wenn dies vom zuständigen Gesundheitsamt als unbedenklich eingestuft wurde. Dazu müssen Stuhlproben untersucht werden. Das genaue Vorgehen regelt das örtlich zuständige Gesundheitsamt.

Mehr Informationen zur Trinkwasser und EHEC finden Sie auf der Internetseite des Umweltbundesamtes unter: www.umweltbundesamt.de/gesundheit/publikationen/faq_ehec.pdf

Quelle: Hessisches Sozialministerium


Brunnen im Kurpark Bad Homburg (c) HESSENMAGAZIN.de
Brunnen im Kurpark von Bad Homburg (c) HESSENMAGAZIN.de

Wasser ist Leben

Wir wissen seit vielen Jahren, dass man kein Wasser aus unseren Bächen trinken und in unseren Flüssen nicht baden sollte, die dafür nicht geprüft und freigegeben wurden: Es ist schmutzig sagt man Kindern. Es ist belastet durch "Einleitungen", belegt das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV).

Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

In einer "neuen" Wasserrahmenrichtline der EG (Europäischen Gemeinschaften) veröffentlichte man im Oktober 2000 auf 72 Seiten: Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss." Bereits seit Mitte der 1990er Jahre war allen europäischen Mitgliedern längst klar: "Es ist erforderlich, eine integrierte Wasserpolitik der Gemeinschaft zu entwickeln."
LINK: http://www2.hmuelv.hessen.de/imperia/md/content/internet/wrrl/1_wasserrahmenrichtlinie/wrrl001222.pdf

Gewässer stehen als natürliche Einheit in den Mittelpunkt der Betrachtung

Rund fünf Jahre später - im Mai 2005 brachte man ein "Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen" heraus zur Umsetzung dieser  Wasserrahmenrichtline (WRRL). Im letzten Paragraphen § 16 steht, dass sie "mit Ablauf des 31. Dezember 2010 wieder außer Kraft tritt" (zugunsten einer konkretisierten "Tochterrichtlinie", um die Verschmutzung und Verschlechterung zu verhindern).
LINK: http://www2.hmuelv.hessen.de/imperia/md/content/internet/pdfs/umwelt/wasser/gvbl_nr_13_lesen.pdf

Die Umsetzung erfordert ein hohes Maß an Abstimmung und Koordination zwischen den beteiligten Behörden, Ländern und Mitgliedstaaten

Im Jahr 2010 gab dann das Hessische Umweltministerium auf seiner Internetseite lakonisch zu: "Die Umsetzung der EG-WRRL in nationales Recht, die eigentlich bis zum 16. Januar 2009 erfolgen sollte, ist im Gange (Stand: Mai 2010)."
LINK: http://www2.hmuelv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/wasserrahmenrichtlinie/grundsaetze/index.php

Gut Ding will Weile haben

Ziel der Richtlinie aus dieser EG-Wasserrahmenrichtline ist die Erreichung bzw. der Erhalt eines guten Zustandes des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer bis Ende 2015 - in sehr gründlichen einzelnen Schritten: Pläne erstellen, Merkmale auflisten, Kartieren, Zuständigkeiten klären, neue Formulare entwerfen, Listen erstellen und die Öffentlichkeit informieren.
LINK: http://www2.hmuelv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/wasserrahmenrichtlinie/instrumente/

Zuerst wird viel Arbeit und die Verteilung der Verantwortung organisiert

Wir Deutschen halten Ordnung und pfuschen uns nicht in Zuständigkeiten hinein. Anständige Koordination heißt bei uns "Regelvollzug". Dazu kommt, dass wir neue Leute finden müssen, die jetzt den Job übernehmen, der Menschheit Auskünfte zu erteilen: "Wasser- und Bodenverbände existieren in Hessen nicht flächendeckend, zudem sind sie i.d.R. nur für Teilbereiche zuständig (z.B. Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Unterhaltung, Hochwasserschutz). Es gibt etwa 70 freiwillige lokale Kooperationen zwischen Wasserversorgern und Landwirten zur umweltgerechten Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen."
LINK: http://www2.hmuelv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/wasserrahmenrichtlinie/umsetzungorganisation/

Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich

Nachdem erst einmal von der Obrigkeit (von Amts wegen) grundsätzlich unterschieden wurde zwischen der organisierten Öffentlichkeit (die Wasserwirtschaft, der Naturschutz, Kommunen sowie Landwirtschaft und Industrie) und den einfachen Menschen drauße im Lande (alle Bevölkerungsschichten) können nun Poster, Faltblätter und anderes Infomaterial als "Grundsatzdokumente" erstellt werden.
LINK: http://www2.hmuelv.hessen.de/umwelt/wasser/wrrl/service/grundsatzdokumente//

Falls Ihnen (als öffentlicher Leser aller Schichten ;-) die Informationen nicht reichen sollten, sei Ihnen das weitergehende Studium des Umweltatlas Hessen empfohlen, den das Hessische Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in Wiesbaden herausgibt.
LINK: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/index-ie.html

Zitate: Siehe genannte Internetseiten
Text Quelle: (bm) HESSENMAGAZIN

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