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Home DOSSIER: Natur und Umwelt Gartenabfälle nicht in der Landschaft entsorgen

Gartenabfälle nicht in der Landschaft entsorgen

Bauhof-Mitarbeiter stellt ein Verbotsschild auf (c) Stadt Wächtersbach[Main-Kinzig-Kreis] Im Wächtersbacher Rathaus mehren sich die Beschwerden über illegale Gartenabfallentsorgung. Besonders an den Waldrändern werden die Gartenabfälle mit Schubkarren, Handwagen und sogar mit Anhängern „angeliefert“. In einem Gespräch mit Förster Joachim Leimbach von Constantia Forst wurde deshalb beschlossen, dass die Stadtverwaltung zunächst an den markantesten Stellen Schilder aufstellt und den Lagerplatz "Hohe Wacht" leer räumt. In den nächsten Tagen wird dort ein Container aufgestellt und das abgelagerte Material entsorgt; leider auf Kosten des Steuerzahlers.

Nicht nur die zuständigen Stellen im Rathaus, sondern auch viele Bürgerinnen und Bürger, die über die Missstände u.a. auch in den sozialen Medien diskutieren, sind sich einig, dass dem Treiben unbedingt Einhalt geboten werden müsse.

„Grünschnitt & Co ist rechtlich gesehen Abfall, der nicht im Wald oder auf sonstigen fremden Grundstücken entsorgt werden darf“, erklärt Nikolai Kailing, der bei der Stadt u.a. auch für den Bereich „Öffentliche Sicherheit und Ordnung“ zuständig ist. Dies hat aber auch einen guten Grund. „Die Flächen in der freien Natur sind grundsätzlich sehr gut aufeinander abgestimmt. Durch das zusätzliche Einbringen der verrottenden Gartenabfälle und die damit verbundene Veränderung des Nährstoffangebotes, kann das ökologische Gleichgewicht nachhaltig gestört werden. Außerdem besteht die Gefahr, dass gebietsfremde Pflanzen aus privaten Gärten die einheimische Flora verdrängt.“

Die Entsorgung von Gartenabfällen erfolgt daher am besten und vor allem kostenfrei innerhalb der „eigenen vier Zäune“ im heimischen Komposthaufen. Damit tut man dem Garten auch etwas Gutes, wenn der Kompost später zum Mulchen der Beete verwendet wird. Sollte ein Komposthaufen nicht vorhanden sein, können die Gartenabfälle auch über die Biotonne entsorgt werden.

„Mit den Schildern“, so Kailing weiter, „wollen wir an den markanten Stellen mit Nachdruck darauf hinweisen, dass hier keine Abfälle abgelagert werden dürfen, obwohl das eigentlich auch ohne Schild klar sein sollte. Auf keinen Fall soll dies aber bedeuten, dass an Stellen ohne Schild die Abfallbeseitigung erlaubt ist. Die illegale Entsorgung auch von Gartenabfällen ist kein Kavaliersdelikt und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Gegen jeden, der erwischt wird, wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet. Beispielsweise wurde vor einigen Tagen in der Nähe der Windräder in Neudorf eine nicht unerhebliche Menge Müll entsorgt. Dort ermittelt inzwischen auch die Polizei.“

Quelle: Wächtersbach

 

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