Der Inzidenzwert ist unter Jüngeren doppelt so hoch wie in der Gesamtbevölkerung
[MKK] Der Main-Kinzig-Kreis hat am Donnerstag, den 13.1.2022 den dritten Tag in Folge den Schwellenwert von 350 bei der Sieben-Tage-Inzidenz überschritten. Gemäß der in Hessen geltenden Corona-Gesetzeslage gelten damit ab dem Folgetag, also ab Freitag, verschärfte Schutzregeln. Unter anderem darf an publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen dann kein Alkohol mehr getrunken werden, ebenso muss auf stark frequentierten Straßenbereichen und Fußgängerzonen eine medizinische Maske getragen werden.
Die Details zum jeweiligen Geltungsbereich sind einer Allgemeinverfügung zu entnehmen, die der Main-Kinzig-Kreis auf seiner Homepage (www.mkk.de) veröffentlicht. Sämtliche Hotspot-Regeln hat das Land Hessen in der Coronavirus-Schutzverordnung vorgegeben, die automatisch ab Freitag gelten.
Die wesentlichen Änderungen:
- Alkoholverbot an belebten Orten und Plätzen, die in der Allgemeinverfügung genauer bestimmt werden;
- Maskenpflicht in Fußgängerzonen, die in der Allgemeinverfügung genauer bestimmt werden;
- Bei Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sowie im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich (Sportplatz, Fitnessstudio, Kino, Theater etc.) und in der Gastronomie sowie bei touristischen Übernachtungen gilt drinnen „2G+“ (nur für Geimpfte und Genesene, die auch aktuell getestet sind) und draußen „2G“ (nur für Geimpfte und Genesene)
- Schließung von Prostitutionsstätten.
Die gesetzliche Grundlage, die Coronavirus-Schutzverordnung, ist auf der Internetseite des Landes Hessen zu finden (www.hessen.de, „Corona in Hessen“)
Der Main-Kinzig-Kreis hatte sich bereits vor Tagen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie den Ordnungsämtern der Kommunen abgestimmt, um eine Allgemeinverfügung rechtzeitig herausgeben zu können. In dieser Verfügung sind die Straßenzüge benannt, auf denen die zusätzlichen Maßnahmen gelten. Die Kontrollen obliegen der Polizei und den kommunalen Ordnungskräften.
www.hessen.de/Handeln/Corona-in-Hessen <-KLICK
Die höchsten Verbreitungsraten hat das Coronavirus derzeit in den jüngeren Generationen, was auch vor dem Wiederbeginn der Schule in dieser Woche schon der Fall war.
Die verschärften Maßnahmen treten erst dann wieder außer Kraft, wenn der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter der Marke von 350 gelegen hat. So sieht es die Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen vor (§27).
Die komplette Allgemeinverfügung mit Auflistung der einzelnen Plätze in den betroffenen Städten und Gemeinden laden Sie HIER: Publikumsträchtige, stark frequierte Orte, für die das Alkoholverbot und die Maskenpflicht gelten <-KLICK
Quelle Text: MKK
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