[Hessen / Deutschland] Angesichts weiter steigender Infektionszahlen hatte das hessische Corona-Kabinett schon am 8. Dezember 2020 das etablierte Eskalationsstufenkonzept erweitert, weil die bisherigen Beschränkungsmaßnahmen nicht wie erhofft greifen. Vielmehr gibt es Hotspots mit sehr hohen Inzidenzen von über 200 Neuinfektionen binnen sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohnerinnen und -Einwohner.
Kontaktvermeidung: Weitere Einschränkungen wurden zusätzlich am Sonntag, den 13. Dezember 2020 beschlossen!
So wurde im Eskalationsstufenkonzept <-KLICK nun die Stufe schwarz eingeführt. Sie greift bei einem „diffusen Infektionsgeschehen“, das nicht auf einen überschaubaren und begrenzten Ausbruchsherd beschränkt ist. Die Maßnahmen können erst dann wieder aufgehoben werden, wenn die Inzidenz fünf Tage in Folge unter 200 gesunken sei.
„Wenn eine Region die Inzidenz von über 200 erreicht und diese drei Tage in Folge weiterbesteht, dann ist z.B. eine nächtliche Ausgangssperre zu verhängen. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, wie bspw. berufliche oder medizinische Erfordernisse“, erläuterte Anne Janz, Staatssekretärin im Hessischen Ministerium für Soziales und Integration.
Die Stufe schwarz im Überblick
Ab kumulativ 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage in einem Landkreis, einer kreisfreien Stadt, einer Stadt oder einem Ort an drei aufeinanderfolgenden Tagen sind folgende Maßnahmen vorzusehen:
Verhängung einer nächtlichen Ausgangssperre ab 11. Dezember 2020 für die Zeit zwischen 21 Uhr und 5 Uhr früh
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist während dieser Zeit nur aus gewichtigen Gründen zuzulassen, zur
- Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
- Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
- Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, Begleitung Sterbender,
- Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
- Versorgung von Tieren sowie zu Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention
- Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist ganztags zu untersagen.
Vereinbarung von Bund und Ländern am 13. Dezember 2020
Der harte Lockdown kommt ab Mittwoch, 16.12.2020
Auf der Pressekonferenz mit Kanzlerin Merkel, Michael Müller, Berlins regierendem Bürgermeister, Markus Söder, Bayerns Ministerpräsidenten und Vizekanzler sowie Olaf Scholz wurde ein Überblick über die schärferen Maßnahmen gegeben.
- Stilles Silvester: Es darf in diesem Jahr nicht "geböllert" werden. Weiterhin gibt es ein Versammlungsverbot bzw. eine Ausgangsbeschränkung für Silvester und Neujahr.
- Am Mittwoch werden in den Innenstädten die Bürgersteige hochgeklappt: Shops und Dienstleister schließen wie im ersten Lockdown. Nur der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet.
- Um einen wirtschaftlichen Zusammenbruch der Betriebe zu verhindern, werden umfangreiche Bundesentschädigungen als Überbrückungshilfe 3 bis zum kommenden Sommer in Ausssicht gestellt.
- Um die Kontakte weiter einzuschränken schließen Schulen und Kitas.
- Außer an Weihnachten vom 24. bis 26. Dezember dürfen sich maximal 5 Personen aus zwei Hausständen treffen.
Alle Kontaktbeschränkungen nach § 1 Abs. 1 CoKoBeV gelten vorerst bis einschließlich 10. Januar 2021
Mehr über die "Weihnachtsnotbremse" bei der Tagesschau: HIER <-KLICK
Ach ja, das auch noch: Am Dienstag (15.12.2020) haben die Landesparlamente eigene Verordnungen beschlossen -> HESSEN: HIER <-KLICK.
Quelle: Hessische Landesregierung + Brigitta Möllermann, HESSENMAGAZIN.de
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