Ab Samstag, 7.11.2020, Pflicht, eine Mund-Nasen-Bedeckung auf bestimmten Plätzen und Straßen zu tragen
[Wetteraukreis] Auf Wunsch und Vorschlag der beiden Städte hat der Wetteraukreis eine Allgemeinverfügung erlassen: In Bad Vilbel gilt die Maskenpflicht im Bereich der Straßen „Marktplatz“ und „Frankfurter Straße 1 -133“ sowie des „Niddaplatzes“ in der Zeit von Montag bis Samstag 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr. In Büdingen ist im Bereich der Straßen „Bahnhofstraße“, „An der Fahrbach“, „Vorstadt“, „Neustadt“ und „Altstadt“ sowie „auf dem Verbindungsweg von der Eberhard Bauner Allee (zwischen Hausnummer 25 und 29) und der Bahnhofstraße (zwischen Hausnummer 28 und 30) in der Zeit von 8:00 Uhr morgens bis 19:00 Uhr eine Mund-Nasen-Bedeckung bis einschließlich 31. Januar 2020 zu tragen.
Begründet wird die Allgemeinverfügung mit der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes. Danach ist „während des Aufenthaltes auf stark frequentierten Verkehrswegen, Plätzen und Flächen unter freiem Himmel, sofern dort eine durchgängige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht sichergestellt werden kann (insbesondere in Fußgängerzonen und an Verkehrsknotenpunkten) eine Mund-Nasen-Bedeckung …zu tragen“.
Der vollständige Text der Allgemeinverfügung ist im Internet einsehbar <-KLICK.
Quelle Text: Wetteraukreis