Der Sieben-Tage-Inzidenzwert für den Main-Kinzig-Kreis liegt zurzeit bei über 150
[Main-Kinzig-Kreis] Ab Montag, 2. November 2020, greift die neue Landesverordnung mit nahezu identischen Regelungen wie nach der Allgemeinverfügung des Main-Kinzig-Kreises. Aus diesem Grund wird der Kreis seine Anordnungen zu den Kontaktbeschränkungen aufheben beziehungsweise werden diese durch die Landesregelungen ersetzt. Entsprechend der Vorgaben aus Wiesbaden sind dann unter anderem nur noch Treffen mit maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen erlaubt.
Die Landesregierung hat unter anderem erweiterte Vorgaben zum Tragen von Masken, zu Reiserückkehrern sowie zu politischen Zusammenkünften beschlossen.
So sind Gemeindevertretersitzungen und Stadtverordnetenversammlungen erlaubt sowie Parteiveranstaltungen, wenn diese zur Listenaufstellung z. B. für die Kommunalwahlen 2021 notwendig sind.
Ergänzte Regelung zur Quarantäne
- Jetzt gilt, dass sich alle Personen bei einem positiven Corona-Tests unmittelbar in Quarantäne begeben müssen und zwar ab dem Vorliegen des Testergebnisses. Auch wenn die förmliche Anordnung des Gesundheitsamtes noch nicht erfolgt ist.
- Die positiv getestete Person ist verpflichtet, sich mit dem Gesundheitsamt in Verbindung zu setzen. Dies sollte im Main-Kinzig Kreis über das Formular in unter www.mkk.de - CoroNetz erfolgen.
- Wer mit einer positiv getesteten Person in einem Hausstand lebt, muss sich nach der neuen Verordnungslage ebenfalls unmittelbar in zweiwöchige Quarantäne begeben.
- Das Gesundheitsamt wird die Kontaktpersonenermittlung sowie die Nachverfolgung und alle notwendigen weiteren Schritte dann in Abstimmung mit den betroffenen Personen vornehmen.
- Für die Zeit der Quarantäne muss der Arbeitgeber den Netto-Verdienstausfall weiterzahlen. Der Arbeitgeber erhält diese Aufwendungen vom Land ersetzt.
- Selbständige erhalten eine Direktzahlung vom Land.
- Anträge sind in beiden Fällen über www.ifsg-online.de an das Regierungspräsidium Darmstadt zu stellen.
Stand der Dinge
Seit Beginn der Pandemie haben sich bis jetzt 2769 Menschen aus dem Main-Kinzig-Kreis nachweislich mit dem SarsCoV-2-Virus infiziert, es gibt 1241 „aktive“ Fälle und 1474 Menschen haben die akute Infektion überstanden. Es werden 26 Menschen stationär behandelt. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind 54 Personen aus dem Main-Kinzig-Kreis gestorben.
107 Neuinfektionen in Hanau (49), Maintal (8), Erlensee (6), Nidderau (6), Bad Soden-Salmünster (5), Wächtersbach (5), Rodenbach (3), Bruchköbel (3), Großkrotzenburg (3), Gründau (3), Bad Orb (2), Gelnhausen (2), Flörsbachtal (2), Steinau (2), Jossgrund (2), Langenselbold (2), Freigericht, Neuberg, Niederdorfelden und Schöneck.
Die genauen Regeln und Daten findet man aktualisiert auf der Homepage des Landkreises: www.mkk.de
Quelle Text: MKK-Pressestelle, 1.11.2020
Gut zu wissen: IFSG - Tätigkeits-Verbot ist ein schweres Wort
Nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) erhalten Leute, die in Quarantäne sind und nicht arbeiten gehen können, eine Entschädigung. Die Redaktion von HESSENMAGAZIN.de findet die Erklärungen dazu in "Leichter Sprache" einfach toll: HIER <-KLICK :-)