[Vogelsbergkreis] „Eine Maskenpflicht wird es im Vogelsbergkreis zunächst nicht geben“, hatte Landrat Manfred Görig vor wenigen Tagen noch hoffnungsfroh verkündet. „Die Situation in den Städten ist mit der im Vogelsbergkreis nicht zu vergleichen. Dort leben 100.000e Menschen auf einem viel engeren Raum zusammen als hier“, so der Landrat. Da es nun ab Montag, den 27.04.2020, aufgrund der ersten Lockerungen im Einzelhandel eine Maskenpflicht in ganz Hessen gibt, wird das Tragen eines Mund-NasenSchutzes im ÖPNV (öffentlichen Personen-Nahverkehr) und beim Einkaufen im Vogelsbergkreis jedoch ebenfalls zur Pflicht.
Pressemeldung vom 23. April 2020
Infektionsschutz muss im Einzelhandel gewährleistet sein
Seit Montag, den 20.04.2020, dürfen Einzelhändler in Hessen ihre Geschäfte wieder öffnen. Allerdings nur, wenn sie sicherstellen, dass Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden und die Verkaufsfläche nicht größer als 800 Quadratmeter ist. Außerdem: Wenn Einzelhändler ihre Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter verkleinern, dürfen sie ihre Geschäfte ebenfalls öffnen.
Unterstützung dazu: Ein Experten-Team vom Gesundheitsamt berät Unternehmen des Fach- und Einzelhandels bei den Hygiene- und Abstandsregeln per Telefon 06641/977-189 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .
Quelle: Vogelsbergkreis
Hier die Sicht auf den unmaskierten Landrat Görig ;-)
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