Landwirtschaft: Das Futter wird knapp

Montag, den 06. August 2018 um 14:51 Uhr Gut zu wissen - Umwelt
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Heuballen: Grünes Gras hat zurzeit Seltenheitswert (c) HESSENMAGAZIN.de[Vogelsbergkreis] Die Landwirte in Hessen und im Vogelsbergkreis dürfen ab sofort ökologische Vorrang-Flächen wegen der Dürre nutzen. Es wurde eine Freigabe für stillgelegte Äcker (Brachen) erteilt. Das bedeutet, die Landwirte können über diese Flächen verfügen und so die Knappheit an Futter für ihre Tiere abmildern.

Im Vogelsbergkreis sind im aktuellen Jahr 784 Hektar Ackerflächen als ÖVF-Brachen beantragt. Dies ist bei einer landwirtschaftlich genutzten Gesamtfläche von 66.000 Hektar nur ein geringer Prozentsatz. Trotzdem sorgt die Freigabe zum Mähen bzw. zur Beweidung bei viehhaltenden Betrieben für eine Entspannung und ist zumindest eine Überbrückungsmöglichkeit, auch wenn der Futterwert dieser Flächen zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr sehr hoch ist.

Die WI-Bank, die für die Zahlungvon Fördergeldern nach EU-Richtlinien zuständig ist, betont, dass sich die Ausnahmemöglichkeit ausschließlich auf ÖVF-Brachen bezieht und dass der Bewuchs nur für Futterzwecke genutzt wird. Eine Nachsaat ist nicht zulässig.

Von der Ausnahmemöglichkeit sind NICHT die mit „Honigpflanzen genutzte brachliegende Flächen (pollen- und nektarreiche Arten) betroffen, unabhängig davon, ob es sich um ein- oder mehrjährige Arten handelt. Ergänzend wird noch mitgeteilt, dass ab 01.08. des Antragsjahres eine Beweidung von ÖVF-Brachen nun auch durch Schafe und Ziegen zulässig ist.

Quelle Text: Pressestelle Vogelsbergkreis


Gut zu wissen

Für das sogenannte "Greening" bekommen Landwirte Fördergelder. Das heißt, wenn sie zusätzliche Leistungen für die Natur erbringen, für mehr Artenvielfalt sorgen und die Umwelt dabei schonen, erhalten sie auf Antrag Direktzahlungen aus der EU. Drei Voraussetzungen gibt es dafür:

Genaueres zur Agrarförderung beim Deutschen Bauernverband: HIER <-KLICK.