Liebe Informanten, Newsletterschicker und Veranstalter

Freitag, den 01. Mai 2015 um 00:00 Uhr Gut zu wissen - Neues aus der Redaktion (bm)
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Herzlichen Dank für Eure / Ihre interessanten Angebote und Informationen, die bei uns im elektronischen Postfach landen. Falls Sie möchten, dass wir etwas davon veröffentlichen, deklarieren Sie es bitte UNBEDINGT als Pressemeldung oder senden Sie uns eine entsprechend mit der Bitte um Veröffentlichung. Bei unserer Besucherfrequenz (bis 14.000 / Tag) bleiben Missverständnisse oder leider auch Abmahnungen an uns nicht aus.


Lesen Sie die ersten Fakten zu einer angeblichen Urheberrechtsverletzung

Der rote Faden von a bis c (vorläufiger Stand: 14.03.2015)

Buh gemacht: Punkt a) Mitte Januar 2015 lag im Briefkasten von HESSENMAGAZIN.de ein vierseitiges Schreiben der im Internet bekannten Inkasso-Rechtsanwaltskanzlei KSP (KSP Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) aus Hamburg. Fast zeitgleich erreichte uns eine Mail von ihnen mit derselben Forderung und "ohne Unterschrift gültig".

Mit einer Frist von 14 Tagen wurde von uns darin Schadensersatz - 250 Euro plus Kosten für Dokumentation, Zinsen, Gebühren, Auslagen - in der Gesamthöhe von 345,64 Euro gefordert. Angeblich hätten wir einen Text der Deutschen Presse-Agentur (dpa) verwendet, für den wir nach deren Behauptung keine Rechte besaßen.

Zum Beweis unserer Untat war ein LINK zu unserem eigenen Artikel auf HESSENMAGAZIN.de angegeben!

Weil eine "ordnungsgemäße Bevollmächtigung" durch die beauftragende Presse-Agentur von der Kanzlei lediglich "anwaltlich versichert" worden war, wollten wir 1. die Vollmacht sehen und 2. den Text der dpa, den wir angeblich unberechtigt verwendet haben sollten.

Ein entsprechender dpa-Text wurde uns nicht geliefert!

Mit dem nächsten Brief der Rechtsanwälte erhielten wir einen "nachgestellten Originaltext", ausgedruckt in einem nicht weiter gekennzeichneten Textfeld, bei dem Textübereinstimmungen markiert worden waren. Dazu lag eine kopierte und handschriftlich ausgefüllte Vollmacht bei. Die Gesamtforderung belief sich nun auf 346,30 Euro (ohne weitere Begründung) - und zwar mit einer weiteren  Zahlungsfrist von 14 Tagen. Der dritte Brief der Kanzlei erreichte uns Ende Februar als Mahnung mit erneuter Fristsetzung.

Das vierte, vorläufig letzte Schreiben vom 11. März 2015 enthielt einen einzigen lakonischen Satz darüber, dass der Vorgang "auf Wunsch der Mandantin" eingestellt worden wäre. Gleichzeitig war das bisherige Aktenzeichen wie von Zauberhand einer Kundennummer gewichen... Siehe Punkt b)


Zurückgerudert: Punkt b) Mittels einer E-Mail-Nachfrage von uns an die dpa in Hamburg waren uns einerseits die Beauftragung genau dieser Kanzlei sowie andererseits die Gültigkeit der Vollmacht per Unterschrift durch den dpa-Geschäftsführer Matthias Mahn bestätigt worden. Ab nun kommunizierte eine freundliche Dame von der Abteilung "Rechteverfolgung" mit uns.

Nach unserer weiteren Anfrage, ob man bei der dpa Texte von des Infodienstes aid verwende, entschuldigte man sich plötzlich bei uns.

Am 11. März 2015 gestand man schriftlich einen "Fehler" ein: Da wäre "etwas schiefgelaufen" - und man werde das Verfahren stoppen - allerdings ohne eine weitere Erklärung. Von der Kanzlei erwarteten wir danach eine Stellungnahme... Doch vergeblich - siehe oben a)


Mitbetroffener am Rande: Punkt c) Inzwischen hatten wir uns natürlich längst bei dem Urheber unseres Textes (aid.de - Infodienst Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.) erkundigt, ob er der dpa dieselben Texte liefere und ihnen - wie uns auch - zwecks Veröffentlichung zur Verfügung stelle.

Die Antwort kam prompt: Da wir uns bei der Nutzung an die Vorgaben zur Veröffentlichung gehalten hatten (Nennung der Quelle und des Autors), bestätigte uns der Infodienst, dass wir uns keine Sorgen machen müssten. Man bot uns freundlicherweise sogar "Schützenhilfe" mit dem hauseigenen Anwalt an.


Brigitta Möllermann zum Thema: "Wir lassen uns nicht ins Bockshorn jagen"

Wir möchten unsere Leser über diesen speziellen Fall aus drei Gründen informieren:

1. Einerseits werden unsere Texte und Bilder auch "geklaut". Bisher haben wir die "Missetäter" aber nur auf die Urheberrechtsverletzung hingewiesen und sie aufgefordert, die kopierten Teile zu entfernen und solcherlei in Zukunft zu unterlassen. Wir sehen uns nämlich keinesfalls als gnadenlose Rechteverfolger, die mit Horrorforderungen, Abmahnungen und Schadenersatzforderungen Angst und Schrecken verbreiten. Auch möchten wir nicht auf SO EINE WEISE unser Geld verdienen. (Unser guter Ruf plus unsere Kunden sind uns lieb und sehr wichtig :-)

2. Wir achten seit Jahren peinlich genau darauf, selbst keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen. Aus diesem Grund erwarten wir von unseren "Informanten" Quellenangaben, die wir so auch veröffentlichen. Wenn Sie lesen, welche Schlachten in unserem allseits geliebten Internet geschlagen werden, verstehen Sie sicher unsere Vorsicht. Zudem: Liefern SIE uns "Geklautes", sind WIR nicht schuld :-)

3. Die Zunft der Abmahner besteht in der Regel aus Rechtsanwälten - und das auf zwei Seiten. Die einen stellen Forderungen, die anderen wehren sich in unserem Auftrag dagegen. Das Perfide daran ist, sie alle verdienen dabei. Nur wir - die geplagten Opfer - nicht. Uns bleibt deswegen nichts anderes übrig, als uns schlau zu machen, um die Sache zu durchschauen und nicht auf alles herein zu fallen. Und da wir bei HESSENMAGAZIN.de seit Jahren die gern gelesene Rubrik "Gut zu wissen" <-KLICK anbieten, gehört so eine selbst erlebte Aktion natürlich UNBEDINGT auf unsere Seite.

Mehr dazu in Kürze... Bleiben Sie gespannt!

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