Zum Start von www.lebensmittelklarheit.de

Montag, den 18. Juli 2011 um 23:42 Uhr Das leibliche Wohl - Gesund oder ungesund bis giftig
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Ein großer Schritt für die Menschheit: Mondlandung (c) Dirk Heider / foodwatch... hat die Verbraucherrechtsorganisation foodwatch einen spöttelnden Cartoon geschickt :-)

Das neue Internetportal der Verbraucherzentralen soll dazu dienen, Täuschungen bei Werbung und Aufmachung von industriell hergestellten Lebensmitteln zu entlarven. Verbraucher (also alle, die Lebensmittel einkaufen und brauchen ;-) können dort Produkte angeben, die nicht halten, was sie versprechen. Nach Ankündigung in den Medien wird www.lebensmittelklarheit.de bereits am "Eröffnungstag" am 20. Juli 2011 so sehr bestürmt, dass die Webseite nicht mehr angezeigt werden kann.

Manch einer vermutet hinter dieser revolutionären Idee einen "Pranger" für die Hersteller, die nun lieber erst einmal definieren würden, was denn "sich getäuscht fühlen" heißt: "Man müsse doch hier mit Fakten arbeiten..."

Die Verbraucherzentralen als Betreiber der Seite - federführend die Hessen als Redaktion, die immer wieder mit uns Betroffenen zu tun haben, werden den Herstellern Gelegenheit geben, sich zu den Angaben zu äußern. Bevor also etwas veröffentlicht wird, sollen auch die rechtlichen Aspekte der Beschwerden geprüft werden. Immerhin werden für die Arbeit Steuergelder verwendet.

Mit einem KLICK zur www.lebensmittelklarheit.de oder alles nur Missverständnisse?

Das heißt, was über ein Onlineformular von jedermann eingegeben wird, soll aufgeklärt und diskutiert werden. Dabei kann jeder Verbraucher seinen Unmut über die "unklare Kennzeichnung von Lebensmitteln oder über irreführende Produktaufmachungen" loswerden. Und jeder Hersteller entsprechend reagieren.

Wenn alles abgeklärt und über Täuschungen, Änderungen oder erlaubte Bezeichnungen alles auf der Seite nachzulesen ist, werden wir sicher bewusster konsumieren. Z. B. werden endlich alle wissen, dass es fast überhaupt kein Schmuuuuuuuuh ist, vorne auf die Verpackung aufzudrucken: "Ohne künstliche Geschmacksverstärker" und hinten unter Inhaltsstoffen "Hefeextrakt" anzugeben! Mehr zum Thema Hefeextrakt (Geschmacksverstärker / Glutamat) bei www.foodwatch.de <-KLICK und bei uns im HESSENMAGAZIN.de <-KLICK


Hintergrund

Das Projekt wird im Rahmen der Initiative „Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ bis Ende 2012 durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) gefördert.

FAQ zum Internetportal des Verbraucherzentrale Bundesverbandes und der Verbraucherzentrale Hessen

1) Verbraucher, die sich getäuscht fühlen, sollen sich über Produkte beschweren können. Wie genau soll das ablaufen? Wie können die betroffenen Unternehmen darauf antworten?

Verbraucher melden, wodurch sie sich bei der Kennzeichnung und Aufmachung für ein bestimmtes Lebensmittel getäuscht fühlen. Daraufhin werden die betroffenen Unternehmen von der Redaktion des Portals gebeten, dazu schriftlich Stellung zu nehmen. Die Redaktion selbst nimmt eine Einschätzung des jeweiligen Falles vor. Die Verbraucherbeschwerde sowie die Stellungnahme des Unternehmens und der Internetredaktion werden dann in den Produkt bezogenen Teil des Portals eingestellt.

2) Können Verbraucher die Produkte selber ins Internet einstellen?

Nein, die Verbraucher melden ein konkretes Produkt über ein Meldeformular (auf der Internetseite unter „Produkte melden“ zu finden) an die Portalbetreiber. Sie teilen alle wichtigen Informationen zu dem Produkt mit, von dem sie sich getäuscht oder irregeführt fühlen. Alternativ können sie sich aber auch an ihre Verbraucherzentrale vor Ort wenden. Alle Verbraucherzentralen in Deutschland reichen die eingegangenen Produktbeispiele dann umgehend an den Portalbetreiber weiter.

3) Werden alle Verbraucherbeschwerden veröffentlicht?

Alle Verbraucherbeschwerden werden von der Internetredaktion geprüft.
Alle Beschwerden über Produkte, durch deren Kennzeichnung und Aufmachung sich der Verbraucher getäuscht fühlt, werden prinzipiell online gehen. Es handelt sich hierbei um Produkte, bei denen ein „Täuschungspotential“ gesehen wird. Das Portal soll den Graubereich von der rein subjektiven Täuschungswahrnehmung bis hin zum rechtlichen Mangel beleuchten.

Allerdings werden auch nicht alle Produktmeldungen für eine Veröffentlichung im Portal geeignet sein. Dies ist der Fall, wenn die Beschwerden thematisch nicht passen, wie z. B: Mängel aus dem Bereich der Lebensmittelhygiene. Außerdem nicht eingestellt werden abwegige Täuschungsvorwürfe, wie z.B. keine Studenten im Studentenfutter sowie Vorwürfe, die die Verbraucherzentrale Hessen nicht bearbeiten kann, weil hierzu Laboruntersuchungen, sensorische Prüfungen und/oder andere Prüfverfahren notwendig wären. In diesem Fall wird die Lebensmittelüberwachung informiert.

4) Werden einzelne Produkte oder Hersteller verunglimpft oder an den Pranger gestellt?

Nein, bei dem Internetportal soll es sich um eine Plattform handeln, die Probleme hinsichtlich der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln aufgreift. Hier sollen Verbraucher und Lebensmittelhersteller die Möglichkeit zum Meinungsaustausch bekommen, gemeinsam zu diskutieren.

Verbraucher äußern, aus welchem Grund sie sich durch die Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln getäuscht fühlen. Hersteller können ihre Beweggründe darlegen und gegebenenfalls mit Verbesserungen des Produkts beziehungsweise dessen Aufmachung reagieren. Es werden also die Meinungen verschiedener Akteure dargestellt: die Verbrauchermeldung, der Herstellerkommentar und die Einschätzung der Portalredaktion.

5) Könnten in den Chats Produktwerbungen oder verunglimpfende Beiträge zu finden sein?

Nein. Die Portalbetreiber werden dafür sorgen, dass im Diskussionsbereich nur zeitlich begrenzte problembezogene Chats angeboten werden. Diese werden durch die Internetredaktion moderiert. Produktwerbungen, verunglimpfende Beiträge oder anderweitige unangebrachte Äußerungen werden von den Portalbetreibern nicht gebilligt und umgehend unterbunden.

6) In wie weit war die Wirtschaft in die Projektentstehung eingebunden?

Durch regelmäßige Beraterrunden im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden Verbände der Lebensmittelwirtschaft, die Lebensmittelüberwachung und die Deutsche Werbewirtschaft über das Projekt informiert. In diesen Runden hatten und haben alle Beteiligten von Anfang an die Möglichkeit sich zu Problemen zu äußern, Änderungswünsche vorzutragen und konträre Meinungen zu diskutieren.

7) Welche Kontrollmechanismen werden eingebaut? Wie sollen Irrtümer, gewollte oder ungewollte, verhindert werden?

Die Redaktion des Internetportals besteht aus erfahrenen Experten, die durch Vorprüfung der Beschwerden versuchen, eine Instrumentalisierung des Portals weitestgehend auszuschließen. Zu bestimmten Themen wird es zudem repräsentative Verbraucherbefragungen geben, um zu ermitteln, ob es sich um Einzelmeinungen handelt oder um große Mehrheiten.

Im Diskussionsbereich soll es zeitlich begrenzte Diskussionsprozesse geben, die von der Internetredaktion moderiert werden, um auch hier Schmähkritik, falsche Beschuldigungen und gesteuerte Kampagnen zu verhindern.

8) Bleibt ein Produkt, das auf der Internetseite dargestellt wird für immer im aktuellen produktbezogenen Bereich, auch wenn der Hersteller die Aufmachung oder Kennzeichnung verändert oder es gänzlich vom Markt nimmt?

Nein, Veränderungen, die an der Produktaufmachung oder Kennzeichnung vorgenommen werden, werden ebenfalls auf der Internetseite direkt bei der Darstellung des Produktes dokumentiert und erläutert. Das Produktbeispiel wird dann in einen separaten Teil „Geändert“ des produktbezogenen Bereiches des Internetportals verschoben werden. Es befindet sich zwar noch auf der Internetseite und kann von Verbrauchern eingesehen werden, aber der Besucher der Internetseite erkennt auch, was aus dem Vorgang wurde, z.B. welche Veränderungen die Hersteller vorgenommen haben.

Dies kann dazu führen, dass Hersteller, die gewillt sind, die Kennzeichnung und Aufmachung ihrer Produkte verbraucherfreundlicher zu machen, auch eine entsprechende Öffentlichkeit erfahren. Dies führt nicht zuletzt auch zu einer Vertrauensbildung bei den Verbrauchern.

9) Wird es sich bei der Internetplattform um eine Warnplattform für unsichere Lebensmittel handeln?

Nein, das Internetportal ist im Bereich des wirtschaftlichen Verbraucherschutzes anzusiedeln. Es geht dabei nicht um das Thema Lebensmittelsicherheit sondern um Aufmachung und Kennzeichnung von Lebensmitteln. Hierfür wird eine Diskussions- und Informationsplattform geschaffen, die es Verbrauchern ermöglicht, Produkte zu melden, durch deren Aufmachung sie sich irregeführt fühlen.

10) Kann ein Hersteller in direkten Kontakt mit dem Verbraucher treten, der ein
Produkt an die Verbraucherzentrale Hessen gemeldet hat?

Nein, Hersteller, die um eine Stellungnahme gebeten werden, können sich nicht direkt an den Verbraucher wenden. Die Verbraucherzentrale sichert den Verbrauchern bei der Produktmeldung Anonymität zu. Diese Zusage muss eingehalten werden. Es ist daher nicht möglich, dem Anbieter die Kontaktdaten des meldenden Verbrauchers weiterzugeben.

11) Was passiert, wenn sich ein Anbieter an die geltende Rechtslage hält, die Kennzeichnung und Aufmachung seines Produktes den Vorschriften entspricht, Verbraucher sich aber trotzdem getäuscht fühlen?

Gemeldete Produkte, die nach Einschätzung der Internetredaktion alle geltenden Kennzeichnungsvorschriften einhalten, die aber aus Sicht der Redaktion trotzdem Täuschungspotential beinhalten, welches jedoch in der zugrunde liegenden rechtlichen Regelung besteht, werden ohne Nennung des Anbieters/Herstellers in den produktbezogenen Bereich des Portals unter „Erlaubt!“ eingestellt.

Da in diesen Fällen die Verbesserung der bestehenden Kennzeichnungsregeln das Ziel sein sollte, kann keine zielführende Diskussion an einem einzelnen stellvertretenden Markennamen durchgeführt werden. Diese Lebensmittel werden anbieterneutral in den produktbezogenen Bereich aufgenommen. Mit Hilfe von Verbraucherbefragungen soll auch anhand dieser Art der Darstellungen abgeklärt werden, welche Aspekte der Kennzeichnung besonders dazu beitragen, den Verbraucher zu verunsichern. Außerdem kann so die eigentliche Erwartung des Verbrauchers an das Produkt und seine Kennzeichnung abgefragt werden.

Quelle Hintergrund: Verbraucherzentrale Hessen

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