Weitere Traditionen wurden Kulturerbe der Menschheit

Freitag, den 02. Dezember 2016 um 11:12 Uhr Gut zu wissen - Notiert !
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Greifvogel eines Falkners (c) HESSENMAGAZIN.de[Deutschland - Welt] Das UNESCO-Komitee für Immaterielles Kulturerbe hat weitere traditionelle Fertigkeiten und Wissensformen in die "Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit" aufgenommen. Neben der Idee und Praxis der Genossenschaften in Deutschland gehören dazu beispielsweise die Rumba aus Kuba, das Mangal Shobhajatra-Festival aus Bangladesch, die belgische Bierkultur und das Neujahrs- und Frühjahrsfest Nouruz in Zentralasien. Auch die Falknerei in Deutschland und weiteren Ländern gehört dazu und beispielsweise Yoga in Indien, das internationale Fisch- und Kulturfestival Argungu in Nigeria und der Kuresi-Kampfsport in Kasachstan. Damit umfasst die Liste, die die Vielfalt des Immateriellen Kulturerbes weltweit abbilden soll, nun 366 Kulturformen.

Insgesamt zählen zum Immateriellen Kulturerbe lebendige Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Seit 2003 unterstützt die UNESCO den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt dieser Kulturformen. Bis heute sind 171 Staaten dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes beigetreten. Deutschland ist seit 2013 Vertragsstaat.

Der Zwischenstaatliche Ausschuss für Immaterielles Kulturerbe setzt sich aus 24 gewählten Vertragsstaaten der UNESCO-Konvention zusammen. Er entscheidet jährlich über die Aufnahme weiterer Kulturformen. Von den 366 Formen des Immateriellen Kulturerbes sind 47 Elemente dringend erhaltungsbedürftig und 17 Einträge Gute Praxisbeispiele zur Erhaltung Immateriellen Kulturerbes.

In die „Liste des dringend erhaltungsbedürftigen immateriellen Kulturerbes“ wurden vier weitere Elemente aufgenommen, darunter die Herstellung schwarzer Keramik aus Portugal und das traditionelle Lautenspiel „Chapei Dang Veng“ aus Kambodscha. Nur noch wenige Menschen praktizieren diese überlieferten Bräuche. Die UNESCO schafft Aufmerksamkeit für die Notwendigkeit, rasch Erhaltungsmaßnahmen zu ergreifen, und stellt auf Antrag Fördermittel für den Erhalt dieses Erbes zur Verfügung.

Kriterien für die Anerkennung sind unter anderem eine nachweisbare Lebendigkeit und eine identitätsstiftende Bedeutung der Kulturform für die Trägergemeinschaft, die Entwicklung von Erhaltungsmaßnahmen sowie eine weitreichende Beteiligung der Trägergemeinschaft. Voraussetzung für die Aufnahme in eine der drei UNESCO-Listen ist die Eintragung in ein nationales Verzeichnis. Mit der Einschreibung verpflichten sich die Vertragsstaaten, das Immaterielle Kulturerbe auf ihrem jeweiligen Staatsgebiet zu fördern.

Quelle Text: Deutsche UNESCO-Kommission e.V.

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Deutsche Liste, Vielfalt immaterieller Schätze

In der nationalen Liste existieren bis Anfang Dezember 2016 bereits 34 Einträge. Sie werden als laufende Bestandsaufnahme - Beispiele von Kreativität und gesellschaftlichem Erfindergeist für unser Land - gesehen.

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