Blühstreifen für den Schutz und Erhalt der Bestäuber

Samstag, den 24. Juni 2017 um 09:47 Uhr Gut zu wissen - Landwirtschaft + Naturschutz
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Bienenfreundliche Blühstreifen bieten Insekten Nahrung auch nach der Rapsblüte (c) HESSENMAGAZIN.de

[Hessen] „Bienen und andere bestäubende Insekten sind lebensnotwendig. Etwa 80 Prozent unserer heimischen Pflanzen sind auf sie angewiesen, um ihre Früchte zu bilden. Gerade die Landwirtschaft kann einen besonderen Beitrag leisten, um den bedrohlichen Rückgang dieser wichtigen Tiere wie Wildbienen, Hummeln, Schwebfliegen oder Schmetterlingen zu stoppen. Der beste Weg hierfür ist es ein ausreichendes Nahrungsangebot vorzuhalten und geeigneten Lebensräumen zu schaffen“, erläuterte Landwirtschaftsministerin Priska Hinz kürzlich in Rechtenbach.

Aus diesem Grund hat die Hessische Landesregierung im Frühjahr die breit angelegte landesweite Kampagne „Bienenfreundliches Hessen“ gestartet, mit der die Situation von Bienen und anderen Bestäubern in Hessen verbessert werden soll.

„Allein seit Beginn der Bienenkampagne haben zahlreiche Imkervereine Anträge für Lottomittel gestellt. Wir konnten bereits rund 22.000 Euro verteilen, mit denen hauptsächlich Saatgut für bienenfreundliche Blühpflanzen gekauft wurde. So darf es gerne weitergehen“, freute sich die Ministerin.

„Landwirte und Imker spielen eine große Rolle, wenn es darum geht, auch nach der Rapsblüte für ein breites Nahrungsspektrum für Biene, Hummel und Co. zu sorgen“, so die Ministerin. „Die in jedem Blühstreifen vorhandene Vielfalt an Insekten und deren emsiges Treiben zeigen, wie wichtig solche Maßnahmen sind“.

Dieser Verantwortung wollen sich viele landwirtschaftliche Betriebe auch stellen. Nach Auskunft des Hessischen Bauernverbandes haben sich bereits 150 zusätzliche Betriebe gefunden, die im Rahmen der landesweiten Bienenkampagne Blühstreifen anlegen.

In der Vergangenheit konnten der Anlage von Blühstreifen förderrechtliche Vorgaben entgegenstehen. Im Kern ging es dabei um den Zeitpunkt der Aussaat, nämlich von Mitte April bis Anfang Mai. Genau in dieser Periode sollten landwirtschaftlich ungenutzte Flächen überhaupt nicht maschinell bearbeitet werden, um den Schutz von bodenbrütenden Vögeln sicher zu stellen.

Um dieses Problem zu lösen, ist im Frühjahr eine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Kraft getreten. Jetzt können biodiversitätsfördernde Maßnahmen, also auch Blühstreifen, angrenzend an landwirtschaftliche Kulturen unbürokratisch umgesetzt werden.

„Daraus ergibt sich eine große Flexibilität in Verbindung mit dem geringsten Verwaltungsaufwand. Gleichzeitig werden so zahlreiche Kooperationen zwischen Landwirten und Imkern möglich zum Wohle unserer Bestäuber“, informierte die Landwirtschaftsministerin abschließend.

Neben der Landwirtschaft richtet sich die landesweite Bienenkampagne auch an Kommunen und jede Bürgerin und jeder Bürger. Wie diese sich für das Bienenwohl einsetzen können ist auf der Internetseite der Kampagne unter www.bienen.hessen.de <-KLICK nachzulesen.

Quelle Text: Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, 23. Juni 2017