Klare Sicht auf Inhaltsstoffe: Kennzeichnungspflicht ab 2014

Dienstag, den 30. Dezember 2014 um 08:21 Uhr Das leibliche Wohl - Gesund oder ungesund bis giftig
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Essbar? Zuckerwatte aus Polen - Foto (c) HESSENMAGAZIN.de[Hessen - Deutschland] Ob auf Messen kleine Tütchen Gummibärchen verteilt werden, Besuchern an einem Stand Kekse angeboten werden oder Salzstangen und Nüsse an der Hotelbar die Wartezeit auf einen Drink überbrücken: "Lose Ware", sprich Knabbereien, dürfen nur in beschrifteter Originalverpackung oder mit zusätzlich ausgelegter Inhaltsstoffliste offeriert werden.

Seit dem 13. Dezember 2014 gilt in Deutschland eine neue EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, die zum zum sofortigen Verzehr gedacht sind. Namentlich müssen alle Inhaltsstoffe aufgeführt werden, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Damit haben wir Verbraucher endlich eine Wahl und können jene Produkte meiden, die uns die Industrie mit kritischen Zusatzstoffen liefert.

Für alle, die es genau wissen wollen: Die in Kraft getretene 46-seitige EU-Verordnung (Genaueres siehe Artikel 55): HIER <-KLICK


Produkt aus dem Jahr 2013 mit unbefriedigender Kennzeichnung - Foto (c) HESSENMAGAZIN.de
Polnisches EU-Produkt aus dem Jahr 2013 mit unbefriedigender Kennzeichnung - Foto (c) HESSENMAGAZIN.de

3 x 20 Gramm Zuckerwatte im Becherchen vom 1-Euro-Discounter

Zuckerwatte besteht aus feinen Zuckerfäden, die mittels heißem Sirup, Haushaltszucker oder dem schwerverdaulichen Zuckeraustauschstoff Isomalt hergestellt werden. Hineingemixt werden Farbstoffe und Aromastoffe, die im hier gezeigten Fall lediglich als "Geschmack" erwähnt werden. Mit solch einer mageren Information dürfte es ab nun vorbei sein, wenn der Bestand entsprechend der Übergangsfrist verkauft und von Kindern inzwischen unbesehen verspeist wurde.

Wir vom HESSENMAGAZIN.de haben einen der durchsichtigen Plastikbecher zum Testen geöffnet. Nach Zuführung von Frischluft entwickelte sich die Watte in kurzer Zeit zu einen extrem klebrigen unappetitlichen Klümpchen. Wir hätten so eine Substanz niemandem zugemutet und etwa zum Verzehr angeboten!

Was die aufgedruckten E-Nummern bedeuten, können Sie per Food-Detektiv herausfinden (nur die Zahl eingeben): HIER <-KLICK.

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